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Belastung mit spanischer Erbschaftsteuer für Nichtresidenten

Erbschaftsteuer der Balearen 

Seit dem 01. Januar 2016 gilt auf den Balearen folgende neue spanische Erbschaftsteuertabelle - Erbschaftsteuertabelle - Balearen. Die Steuersätze gelten auch für EU-Nichtresidenten. Aufgrund des Urteils des EUGH aus dem Jahr 2014 musste Spanien die Erbschaftsteuer für EU-Residenten völlig neu gestalten um Benachteiligungen gegenüber EU-Bürgen zu beseitigen. Somit bezahlt ein EU-Resident mittlerweile die gleiche Erbschaftsteuer wie ein Balearen-Resident.

Staatliche Erbschaftsteuer

ACHTUNG: Wenn ein Nicht-EU-Resident erbt oder schenkt, gilt weiterhin die spanische staatliche Erbschaftsteuertabelle - Erbschaftsteuertabelle - Staatliche  - mit signifikant höheren Erbschaftteuersätzen. Wenn Nicht-EU-Residenten somit eine wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien aufnehmen, sollte zwingend eine Struktur gesucht werden, die eine Milderung der Erbschaftsteuer im Erbfall berücksichtigt.

Bitte geben Sie den Marktwert der Erbmasse und die Anzahl der Erben ein und klicken Sie auf "Berechnen" um Ihre Steuerbelastung auf den Balearen zu ermitteln.
Hinweis: Gültig nur für EU Steuerresidenten und Gruppe I & II.

Marktwert der Erbmasse
Anzahl Erben
Erbschaftsteuer pro Erbe
Erbmasse
+ Hausrat (3%)
- Allgemeine Reduktion (Gruppe I und II)
Bemessungsgrundlage
Erbschaftsteuer pro Erbe
Gesamter Steuerbetrag
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