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Änderungen der Vermögensteuer zum Jahreswechsel

Die erwartete Erhöhung des Freibetrags der Vermögensteuer gilt erst ab dem Steuerjahr 2024 und nicht wie erhofft zum 31.12.2023.

02. Januar 2024
Thomas Fitzner auf dem Thumbnail

Die erwartete Erhöhung des Freibetrags der Vermögensteuer gilt erst ab dem Steuerjahr 2024 und nicht wie erhofft zum 31.12.2023.

Am letzten Werktag des Jahres hat die balearische Regierung ihr Budgetgesetz veröffentlicht, nun ist es fix: Die erwartete Erhöhung des Freibetrags der Vermögensteuer – eine Last-Minute-Konzession an den politischen Partner – wird nicht bereits für das Steuerjahr 2023 sondern erst ab dem kommenden Steuerjahr gelten.

Wer profitiert am meisten von der Änderung, welche Beweggründe gab es für die Minderheitsregierung dafür und steht das Gesetz auf einem stabilen Fundament? 

Jörg Jung und PlattesGroup-Steuerexperte Thomas Fitzner reden darüber.

Jörg Jung
Es sollte der steuerliche Knalleffekt 2023 werden, Ende des Jahres. Jetzt wird es der steuerliche Knalleffekt 2024. Die Rede ist von der Vermögensteuer und deren Freibeträge. Da hat die Balearenregierung einiges geändert und deswegen bei uns im Studio: Thomas Fitzner, unser Steuerexperte. Schönen guten Tag.

Thomas Fitzner
Guten Tag.

Jörg Jung
Mein lieber Thomas. Was hat sich jetzt überhaupt geändert? Also momentan ja noch nichts. Erklärst du auch gleich. Aber in Zukunft. Also wie stellt sich die Balearenregierung das mit der neuen Vermögensteuer jetzt vor?

Thomas Fitzner
Im Grunde hatte die Balearenregierung, die ja nur von der konservativen Partei gestellt wird, in der Minderheit regiert, überhaupt nichts knalliges vor für das Jahr 2023. Den Knalleffekt hat es ja schon im Sommer gegeben mit der Abschaffung der Erbschaftsteuer für nächste Verwandte. Und was die Vermögensteuer betrifft, hat man die Änderung auf die lange Bank geschoben. Allerdings hat dann der politische Partner, die Rechtspopulisten von Vox gegen Jahresende bei den Budgetverhandlungen Gas gegeben und die Konservativen in die Ecke gedrängt. Mit einer Idee, die eigentlich schon seit mehreren Monaten herumgeistert, nämlich die Frage, warum man nicht die Vermögensteuer der Balearen der staatlichen Reichensteuer anpasst und somit einen ersten Schritt zur Minderung der Steuerlast unternimmt. Und ja, da haben sich die Konservativen dann am Ende breitschlagen lassen in allerletzter Minute. Und diese Änderung ist dann mit dem Budgetgesetz am letzten Werktag des Jahres veröffentlicht worden. Allerdings wollten die Konservativen auf die Steuereinnahmen für das Jahr 2024 noch nicht verzichten. Und nachdem diese steuerlichen Änderungen sich ja immer finanziell mit einem Jahr Verspätung auswirken, weil die persönlichen Steuern werden immer im Jahr nach dem entsprechenden Steuerjahr erhoben, gibt es jetzt einen Verzögerungseffekt. Das heißt, obwohl eigentlich Zeit gewesen wäre, die Vermögenssteuer ist eine Stichtags Steuer, das Gesetz kann bis zum 30. Dezember geändert werden für das entsprechende Jahr, haben die Partner sich geeinigt, dass die Vermögenssteuer erst für das Jahr 2024 reformiert wird. Und für dieses Jahr ist dann tatsächlich eine Anhebung des Freibetrags von aktuell 700.000 auf zukünftig 3 Millionen € beschlossen worden.

Jörg Jung
Wir müssen jetzt noch mal dazu sagen, also im Prinzip alles, was jetzt 2023, im vergangenen Jahr an Vermögen da war, das wird dann quasi versteuert und das wird der Regierung Anfang diesen Jahres in die Kasse fließen und alles, als steuerpflichtiges Jahr 2024, da greifen dann die Reformen. Das wird der Regierung 2025 in die Kassen fließen. Ja, noch mal gefragt. Jetzt haben es ja ganz viele Regionen in Spanien anders gemacht. Die haben auch Ende des vergangenen Jahres 2023 ihre Gesetze geändert, haben das auch kundgetan und haben gesagt, das gilt sogar schon für 2023. Warum haben die es geschafft und die Balearen nicht so wirklich? Was ist dort anders in Andalusien, Galizien, Madrid?

Thomas Fitzner
Madrid war ja schon seit der Wiedereinführung der Vermögensteuer ein unter Anführungszeichen Steuerparadies, weil die mit einer hundertprozentigen Gutschrift von Anfang an die Vermögensteuer ausgehebelt haben. Dann ist ja vor etwas mehr als einem Jahr Andalusien dazugestoßen. Galizien hat stark reduziert, das heißt, in diesen Regionen gab es ja praktisch keine Vermögensteuer mehr oder nur eine geringfügige. Und dann hat ja die Zentralregierung mit der Reichensteuer dagegen gesteuert. Und diese Regionen haben sich jetzt relativ rasch angepasst mit einer flexiblen Gutschrift, die dazu führt, dass in jeder dieser Regionen jetzt nur so viel Vermögenssteuer bezahlt werden muss, laut regionaler Regelung, wie mit der Reichensteuer angefallen wäre. Nur mit dem Unterschied, dass das Geld in der Region bleibt. Warum die Balearen es jetzt weniger eilig damit haben? Also ich kann nur vermuten, dass die Regierung auf die Steuereinnahmen für das Jahr 2024, die ja schon geplant waren, nicht verzichten wollte. Wir sprechen da von ungefähr 60 bis 70 Millionen Euro, circa 1 % des Gesamtbudgets, das auf den Balearen etwas mehr als 7 Milliarden beträgt. Relativ gesehen ist das nicht viel, aber es ist doch Geld. Und auf die Schnelle wollte man das Budgetgesetz nicht dramatisch ändern und darum hat man wahrscheinlich sich gedacht okay, dann machen wir halt das nächste Jahr, dann haben wir Zeit, uns auf die neue Situation einzustellen.

Jörg Jung
Die Verhältnisse sind sehr interessant, weil sich die neue Balearenregierung auf die Fahne geschrieben hat, Steuern zu senken. Das hat man schon gemerkt bei der Erbschaftsteuer. Wie wollen die das alles denn finanzieren? Also Steuersenkung heißt ja auch immer weniger Geld in der Kasse. Wie könnte das Finanzierungsmodell der Balearenregierung aussehen dann?

Thomas Fitzner
Also ich sehe mir das ganze natürlich immer aus der Perspektive der Steuereinnahmen an, die jetzt für uns als Steuerkanzlei interessant sind und die für unsere Mandanten interessant sind als unmittelbar Betroffene. Wenn man sich jetzt ansieht, zum Beispiel die Erbschaftsteuer, die Abschaffung der Erbschaftsteuer für nächste Verwandte, reißt ebenfalls ein Loch von ungefähr 60 bis 70 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, wir haben also zwischen Vermögensteuer und Erbschaftsteuer jeweils circa 1 % des Gesamtbudgets weg. Es gibt einen noch viel größeren Brocken, nämlich die Grunderwerbsteuer, wo man davon ausgehen muss, dass von den budgetierten und geplanten Einnahmen von circa einer Milliarde, dass es da doch deutlich weniger wird und diese Lücke ist noch um einiges größer. Nun gibt es ja eine konservative Steuerideologie, die besagt okay, wir senken die Steuern, regen damit die Wirtschaft an und unter dem Strich kommen wir dann wieder auf dieselben Steuereinnahmen, weil es einfach mehr Wirtschaftstätigkeit gibt, die, obwohl es geringere Steuersätze gibt, etwa dieselben Steuereinnahmen bewirken. Ob das funktioniert oder nicht, bleibt abzuwarten. Aber es stimmt auf jeden Fall, dass die Reformen, die die balearische Regierung jetzt eingeführt hat, im Fall der Vermögensteuer eben mit dieser einjährigen Verzögerung, dass die doch für ein Budget wie das Balearische doch empfindliche Lücken reißt und darauf zunächst mal kurzfristig nur mit Ausgabenkürzungen reagiert werden kann. Und das haben sie ja bereits getan, indem sie zum Beispiel den Gewerkschaften Zuschüsse gekürzt haben etc.

Jörg Jung
Klar, die Wirtschaft anzukurbeln mit Steuersenkungen ist das eine. Vielleicht ist auch eine Motivation dahinter, Vermögen und Vermögende auf Mallorca wieder mehr anzulocken. Die Frage natürlich, wer profitiert denn jetzt am meisten von diesen Änderungen, die dann 2024 für 2025 greifen?

Thomas Fitzner
Also die, die am meisten profitieren, wenn wir uns mal auf die Residenten fokussieren. Das sind einfach Personen bis zu einem Nettovermögen von 3 Millionen oder 3,3 Millionen, je nachdem ob ein Hauptwohnsitz dabei ist. Die bezahlen in Zukunft überhaupt keine Vermögenssteuer. Aber natürlich auch hoch Vermögende, weil klar, mit diesem Freibetrag geht ja immer, sagen wir mal, der Spitzensteuersatz weg. Die sparen sich auch Geld. Und bei den Nichtresidenten wird für das Steuerjahr 2024 die Situation insofern interessant, meistens wählten die normalerweise die staatliche Tabelle, weil das die Günstigere war im Vergleich zwischen Balearen und Staat. Und die staatliche Tabelle ist ja eigentlich die für die Nichtresidenten Vorgesehene. Die haben allerdings ein Wahlrecht und können die regionale Norm jener Region anwenden, wo sie den größeren Teil ihres spanischen Vermögens haben. Und das bedeutet, dass für das Steuerjahr 2024 die Nichtresidenten auf die balearische Regelung umsatteln können. Und in den meisten Fällen gehen wir davon aus, dass die Steuerpflichtigen sich die Vermögensteuer komplett sparen können. Wenn man sich vorstellt mit 3 Millionen Freibetrag für einen Nichtresidenten, werden auch zahlreiche Hochpreisimmobilien, wenn die unter ausreichend vielen Personen im Eigentum aufgeteilt sind, komplett vermögensteuerfrei bleiben. Und einen wichtigen Aspekt hast du gerade erwähnt. Wir haben in unseren Beratungen ja oft festgestellt, dass die Vermögensteuer-Frage eine ganz zentrale ist. Das ist eines der ganz wichtigen Themen neben der Wegzugsteuer in Deutschland, die darüber entscheidet, ob ein Umzug, ein steuerlicher Umzug von Deutschland, Österreich, Schweiz nach Spanien am Ende beschlossen wird. Und sollte die Vermögensteuer wegfallen, dann könnte das dazu führen, dass sich wesentlich mehr kaufkräftige, finanzkräftige Ausländer in Spanien ansiedeln, was im Endeffekt auch der Wirtschaft gut tut, weil viele von diesen Personen auch unternehmerische Projekte mit sich bringen.

Jörg Jung
Jetzt ist die Vermögensteuer eine, wie wir schon erwähnt haben eine Stichtags-Steuer. 31.12.24 wäre dann der nächste Stichtag. Wir sind in einer Legislaturperiode. Wir haben noch ein ganzes Jahr vor uns. Steht das alles auf einem sicheren oder auf einem eher wackligen Fundament? Diese aktuellen Beschlüsse, also was kann sich oder könnte sich da denn jetzt am Ende noch ändern?

Thomas Fitzner
Man muss was ganz Grundsätzliches sehen. Die Vermögensteuer ist vor circa einem viertel Jahr in das Zentrum der politischen Diskussion gerückt, der parteipolitischen Diskussion. Und seither hat es Regionalwahlen und Parlamentswahlen gegeben und die daraus entstandenen Regierungen können nur schwer als extrem stabil bezeichnet werden. Wir haben sowohl auf staatlicher Ebene eine Koalition, die jetzt nicht wahnsinnig beständig wirkt. Ich lasse mich gerne überraschen, aber es würde mich umgekehrt nicht überraschen, wenn es sowohl auf staatlicher Ebene wie auch in manchen Regionen, wo sich ja die Konservativen mit den Rechtspopulisten zusammengerauft haben, wenn sich da auch kurz- und mittelfristig vor den geplanten nächsten Wahlen in vier Jahren Änderungen ergeben. Und wenn es da zu irgendwelchen Änderungen kommt, wird unmittelbar die Vermögensteuer auch mit hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig betroffen sein. Das heißt, wir sprechen hier von einer Situation, die eine langfristige Planung extrem schwierig macht, weil tatsächlich man auch radikale Änderungen in den nächsten zwei, drei Jahren nicht ausschließen kann.

Jörg Jung
Und deswegen sind wir alle froh, dass Thomas Fitzner und das Team da das Auge drauf haben und immer auf dem rechten sind. Und ich bedanke mich, lieber Thomas. Ich glaube, wir hören in diesem Jahr noch öfter voneinander, wenn es ums Thema Vermögensteuer geht.

Thomas Fitzner
Sehr gut möglich.

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