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IBI | Grundsteuer

Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) ist eine Gemeindesteuer, die aufgrund des Katasterwert (valor catastral) des Grundstücks berechnet wird.

Die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI) ist eine gemeindliche Steuer, die das Eigentum an städtischen und ländlichen Immobilien besteuert. Die Berechnung der spanischen Grundsteuer basiert auf dem Katasterwert (valor catastral) des Grundstücks. Das spanische Gesetz über die gemeindlichen Steuern (Ley de Haciendas Locales) gibt einen Rahmen für die Steuersätze vor:

  • Bei  städtische Liegenschaften liegt der Steuersatz zwischen 0,4 % und 1,1 %.
  • Bei ländlichen Immobilien liegt der Steuersatz zwischen 0,3 % und 0,9 %.

Die Gemeinden bestimmen den Steuersatz in diesem Rahmen. In bestimmten Fällen können die Gemeinden allerdings auch einen höheren Steuersatz festlegen. 

Steuerpflichtig ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer der Immobilie ist. Die Grundsteuer ist einmal jährlich zu zahlen. Zahlbar ist die spanische Grundsteuer nach Zustellung des (gemeindlichen) Steuerbescheids. Zuständig für die Veranlagung und Erhebung der Grundsteuer sind die Gemeinden. 

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