Mandantendepesche 05-2018
01. Mai 2018- Erbschaftsteuer: Schweizer werden nicht mehr diskriminiert, das oberste spanische Gericht beendet eine ungerechte Besteuerung. Wir zeigen die Auswirkungen.
- Vermögensteuer für Bootsliegeplätze: Eine verwirrende Meinungsvielfalt wird erklärt und eine Empfehlung ausgesprochen.
- Behandlung von „spanischen“ Zinsen: Der Zeitpunkt der buchhalterischen Erfassung und des Besteuerungszeitpunktes für spanische und deutsche Residenten wird erläutert. Leider werden da noch immer viele Fehler gemacht, die u.U. sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Rechtlich bindende Vorverträge beim Immobilienerwerb: Die zivil- und steuerrechtlichen Unterschiede zwischen einem Options- und Anzahlungsvertrag (Arras)werden beschreiben.
- Vermeidung doppelter Umsatzsteuerbelastung: Eine unterschiedliche Auslegung in Spanien und Deutschland der EU-Systemrichtlinie kann zu einer effektiven doppelten Besteuerung führen.
- Neue Informationserklärung für Vermittler von Feriendomizilen: Die gesetzlich vorgeschriebene neue Erklärung führt dazu, dass nach der verwaltungstechnischen Umsetzung völlige Transparenz vorhanden ist.
- In eigener Sache: Wir haben die neuen EU-Datenschutzbestimmungen umgesetzt. Für unsere neu entwickelte App bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Spanien haben wir den IT-Innovationspreis 2018 (Best of) erhalten.
- Schlussbemerkungen: Hinweis auf einen Aufsatz in einem der renommiertesten deutschen Steuerfachzeitschriften von unserem Asesor Fiscal (Steuerberater) Dipl. Kfm. Willi Plattes
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