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Mandantendepesche 12-2006

Kein Notarvertrag mehr ohne Steuernummer - Kein Notarvertrag mehr ohne Nachweis der Zahlungsform - Verbindliche Aussage zur Erbschaftssteuer auf den Balearen - Umsetzung der neuen EU-Vorgaben wegen Geldwäsche.

12. Dezember 2006
Mandantendepesche  Dezember 2006

Kein Notarvertrag mehr ohne Steuernummer

Ab dem 1. Dezember 2006 muss jede Urkundspartei bei Unterzeichnung der Notarurkunde eine Steuernummer (NIE - Número de identidad de extranjero) haben. Es ist also zwingend erforderlich im Vorfeld diese Nummer zu beantragen. Da der zeitliche Ablauf von der Antragstellung bis hin zur Erteilung derzeit bis zu zwei Monaten dauert, ist dieser Zeitraum bei Ihren wirtschaftlichen Entscheidungen mit einzuplanen. Sie können sich gerne bei uns melden, wir beantragen für Sie die NIE. Melden Sie sich unter der bekannten Emailadresse. Als Urkundspartei gilt nicht nur der Geschäftsführer der Gesellschaft sondern auch die Gesellschaft selber. D.h. ganz eindeutig, das auch ausländische Stiftungen oder OffshoreGesellschaften eine entsprechende Nummer beantragen und erhalten müssen. Beachten sie bitte in diesem Zusammenhang auch die neuen Vorschriften zur Geldwäsche (siehe unten > Umsetzung der neune EU – Vorgaben wegen Geldwäsche).

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