Der "fremde Dritte" ist gestorben
24. November 2016In gleich drei neuen Urteilen setzt der Bundesfinanzhof neue Maßstäbe für die steuerlich anerkannte Miete bei Gesellschaften, deren Immobilie vom Gesellschafter genutzt werden: Die marktübliche Miete zählt nicht, vielmehr ist eine Kostenmiete anzusetzen. In einem der verhandelten Fälle kommt bei der BFH-Berechnung mehr als das Doppelte der bisher berechneten drittüblichen Miete heraus. Die unerwartete und in weiten Teilen nicht nachvollziehbare Entscheidung bedeutet, dass die auch auf Mallorca gern genutzte "vermögenshaltende Gesellschaft als Eigentumsstruktur für die Ferienimmobilie schlagartig ins steuerliche Abseits gestellt wird. Auf Gesellschafter kommt eine Verfahrenslawine zu - Stichwort "verdeckte Gewinnausschüttung".