Skip to main content Skip to page footer

Der "fremde Dritte" ist gestorben

Mallorca Zeitung - Deutsche Urteile bedeuten Aus für Immobiliengesellschaft

24. November 2016

In gleich drei neuen Urteilen setzt der Bundesfinanzhof neue Maßstäbe für die steuerlich anerkannte Miete bei Gesellschaften, deren Immobilie vom Gesellschafter genutzt werden: Die marktübliche Miete zählt nicht, vielmehr ist eine Kostenmiete anzusetzen. In einem der verhandelten Fälle kommt bei der BFH-Berechnung mehr als das Doppelte der bisher berechneten drittüblichen Miete heraus. Die unerwartete und in weiten Teilen nicht nachvollziehbare Entscheidung bedeutet, dass die auch auf Mallorca gern genutzte "vermögenshaltende Gesellschaft als Eigentumsstruktur für die Ferienimmobilie schlagartig ins steuerliche Abseits gestellt wird. Auf Gesellschafter kommt eine Verfahrenslawine zu - Stichwort "verdeckte Gewinnausschüttung".

Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen

Vertrauen und qualitativ hochwertige Leistungen gehören für
uns zusammen wie die Mona Lisa und ihr Lächeln.
Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen / Events

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder