Jährliche Belastung durch die "Selbstnutzungssteuer" für Nichtresidenten
In Deutschland gibt es keine Selbstnutzungssteuer. Insoweit kann diese in Spanien zu zahlende Steuer in Deutschland auch nicht angerechnet werden. Der Steuersatz von 19 % kann nur genutzt werden, wenn eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung des EU-Heimatlandes vorliegt. Wenn keine Bescheinigung vorliegt beträgt der Steuersatz 24 %.
Bitte geben Sie den Katasterwert ein und klicken Sie auf "Berechnen" um Ihre Jährliche Steuerbelastung in Spanien zu ermitteln. Beachten Sie, dass die Berechnung laut Modelo 210 zu erfolgen hat und am 31.12. des Folgejahres fällig ist. (Werbungs-)Kosten können nicht in Abzug gebracht werden.
Weiterführende Informationen zum Thema
Einkommensteuer Nichtresidenten
Spanien hat ein eigenes Gesetz zur Besteuerung von Nichtresidenten (IRNR), das unter anderem die Besteuerung von Immobilienbesitz regelt.
Körperschaftsteuer
IS - ist die Körperschaftsteuer für juristische Personen, die in Spanien ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben.
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