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Modelo 210 | Einkommensteuererklärung Nichtresidenten in Spanien

Das Modelo 210 dient zur Selbstveranlagung der Einkommensteuer der Nicht-Residenten. Dieses Modell müssen jene Nicht-Residenten und Körperschaften mit Zuschreibung von Einkünften, die im Ausland gegründet wurden und auf spanischem Territorium zugegen sind, einreichen, die in Spanien eine der folgenden Einkünfte erzielen: Erträge aus beweglichem Kapital; Erträge aus Immobiliarvermögen; in Eigentum befindlichen Immobilien und Vermögensgewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Geschäftsanteilen oder in Spanien gelegenen Immobilien zuzurechnende Erträge. 

Die Frist für die Einreichung dieses Modells variiert je nach deklariertem Ertrag. 

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