Zum Hauptinhalt springen

Modelo 210 | Einkommensteuererklärung Nichtresidenten in Spanien

Das Modelo 210 dient zur Selbstveranlagung der Einkommensteuer der Nicht-Residenten. Dieses Modell müssen jene Nicht-Residenten und Körperschaften mit Zuschreibung von Einkünften, die im Ausland gegründet wurden und auf spanischem Territorium zugegen sind, einreichen, die in Spanien eine der folgenden Einkünfte erzielen: Erträge aus beweglichem Kapital; Erträge aus Immobiliarvermögen; in Eigentum befindlichen Immobilien und Vermögensgewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Geschäftsanteilen oder in Spanien gelegenen Immobilien zuzurechnende Erträge. 

Die Frist für die Einreichung dieses Modells variiert je nach deklariertem Ertrag. 

Enzyklopädie-Übersicht

Unsere Kompetenzzentren

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.