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LGT | Abgabenordnung Spanien | Steuerrecht

Das spanische Steuerrecht verfügt mit der Ley General Tributaria (LGT) über ein Gesetz, das der deutschen Abgabenordnung vergleichbar ist. Im Jahr 2003 ist dieses Gesetz komplett überarbeitet worden, wodurch auch eine Neuausrichtung der spanischen Missbrauchsabwehrmechanismen erfolgte. Neben einer auf Scheingeschäfte gerichteten Norm (Art. 16 LGT) kennt die reformierte Abgabenordnung eine neue Missbrauchsgeneralnorm (Art. 15 LGT). Diese zielt – grob umschrieben – auf Gestaltungen und Transaktionen ab, die angesichts ihres wirtschaftlichen Ergebnisses als künstlich oder unangemessen erscheinen, und deren Wahl gegenüber der jeweils angemessenen Gestaltung ausschließlich mit einem resultierenden Steuervorteil erklärbar ist.

In der Terminologie des Art. 15 LGT, Abgabenordnung Spanien, wird der Tatbestand nicht als Gestaltungsmissbrauch, sondern als „Konflikt“ in der Anwendung einer (Einzel-) Steuernorm bezeichnet. Die Rechtsfolge eines solchen Konfliktes besteht in der Festsetzung derjenigen Steuern, die sich unter Zugrundelegung der jeweils angemessenen Gestaltung ergeben.

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