Spanien regelt Abgaben für Selbstständige neu
18. Januar 2023„Neues Jahr, neue Abgabenregelung“ heißt es 2023 für Selbstständige auf Mallorca: Die spanische Zentralregierung hat zum Jahresbeginn die Beitragsregelungen reformiert. Jetzt ist Schluss mit der freien Wahl, auf deren Grundlage viele bisher nur den Mindestbeitrag in die Sozialversicherungskasse einzahlten. Während Selbständige mit geringen Einnahmen von den neuen Beitragssätzen profitieren, müssen Spitzenverdiener mit Mehrbelastung rechnen.
Denn die Höhe der Zahlungen zur Sozialversicherung richtet sich nun nach dem Jahresnettoeinkommen. Die Beitragsgrundlage bemisst sich aus den verschiedenen beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Selbstständigen. Das gilt auch für Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Bis zum 31. Oktober 2023 muss eine Schätzung des absehbaren Jahresnettoeinkommens der Finanzverwaltung der Sozialversicherung gemeldet werden. 31,2 Prozent der daraus ermittelten Beitragsgrundlage müssen für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung abgeführt werden.
15 Einkommensstufen wurden festgelegt
Die Regierung hat insgesamt 15 Einkommensstufen festgelegt, nach denen sich die Höhe der Beitragsgrundlage richtet. Dafür wird der monatliche Schnitt des Nettoeinkommens gebildet. Die Mindestgrundlage beträgt 950,98 Euro (bei Einkommen zwischen 1.166,70 und 1.300 Euro pro Monat). Wer weniger als 1.166,70 Euro monatlich Gewinn macht, für den greifen andere Beitragsgrundlagen. Die Höchstgrundlage beträgt 4.495,50 Euro (Einkommen von mehr als 6000 Euro pro Monat). Alle Einnahmen, die darüber liegen, sind von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt. Gutverdiener zahlen somit mehr: 2022 betrug die Beitragshöchstgrenze 4.139,40 Euro.
Bis zu sechs Mal im Jahr (maximal alle zwei Monate) kann die Beitragsgrundlage angepasst werden. Abgerechnet wird zum Jahresende. Differenzbeträge, die sich aus Unterschieden zwischen dem geschätzten Einkommen und dem tatsächlich erwirtschafteten ergeben, erstatten beziehungsweise fordern die Behörden zurück.
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