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Corona-Regeln für Autónomos und Selbstständige auf Mallorca

Wer als Selbstständiger von den Corona-Restriktionen betroffen ist, hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterstützung

01. April 2020

Anspruch auf Bezuschussung

Hinsichtlich der Bezuschussung für Selbständige, welche von der COVID-19-Krise betroffen sind, gilt es laut dem Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration Folgendes zu beachten. Alle Selbständigen, die vom Dekret 346/200 betroffen sind oder daraus resultierend einen Einkommensrückgang von min. 75% zu verzeichnen haben oder zur Schließung gezwungen sind, haben Anspruch auf eine Bezuschussung:

  • Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für einen Monat, verlängerbar bis zum letzten Tag des Monats, in dem der Alarmzustand endet.
  • Antrag auf eine Leistung in Höhe von 70 % der gesetzlichen Grundlage für einen Monat

Für die Beantragung der Bezuschussung sind folgende Voraussetzungen / Bedingungen zu beachten:

  • Der Selbstständige muss zum Zeitpunkt des Eintretens des Alarmzustands (14.3.) bei der Sozialversicherung (RETA) registriert sowie mit den Zahlungen auf dem Laufenden gewesen sein. Eine Mindestbeitragszeit von 12 Monaten bei der Sozialversicherung ist jedoch nicht Voraussetzung.
  • Die Zeit in der eine Bezuschussung erfolgt zählt gegenüber der Sozialversicherungskasse als normale Beitragszeit.
  • Diese Sozialleistungen sind mit jeder anderen Leistung der sozialen Sicherheit unvereinbar.

Berechnung des Zuschusses: Gesetzliche Grundlage 944,35 Euro
Mögliche Bezuschussung i.H.v. 70% = 661,05 Euro

Wenn Sie als Selbstständiger Mitarbeiter haben und aufgrund der COVID-19 Krise Ihre Aktivitäten derzeit nicht ausüben können, empfehlen wir die Beantragung von ERTEs. Weitere Infos dazu finden Sie unter dem Punkt Kurzarbeitergeld in Spanien.

Update 30.3.

Selbstständige dürfen während der Dauer der verschärften Regelungen nur arbeiten, wenn sie in einem der von der Regelung ausgenommenen Bereiche tätig sind oder im Home Office arbeiten können.

Dokumente, die bei der Beantragung der Unterstützung für Selbstständige vorhanden sein müssen

  1. Familienbuch oder gleichwertiges Dokument im Falle von Ausländern, wenn sie Kinder haben.
  2. Belege über die Zahlungen an die Sozialversicherung.
  3. Falls es eine Stundung der ausstehenden Beiträge zur Sozialversicherung gibt: Nachweis über die Stundung und über die Einhaltung der vereinbarten Fristen.
  4. Wenn es Beiträge im Ausland gibt: Dokumentation, die die im Ausland geleisteten Beiträge bestätigt.
  5. Verwaltungs- oder Gerichtsbeschluss zur Anerkennung der entsprechenden Leistung oder Hilfe, falls eine solche gewährt wurde.
  6. Unterlagen, wenn Unterstützung wegen Rückgang der Einnahmen (mind. 75 Prozent) beantragt wird: Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch; Tagebuch der Einnahmen und Ausgaben; Verkaufs- und Einnahmenbuch; Einkaufs- und Ausgabenbuch oder jedes andere gesetzlich zugelassene Beweismittel, um den genannten Umsatzrückgang nachzuweisen.

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