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Investoren-Visum für Immobilienkäufer aus Nicht-EU-Ländern

Der Erfolg hält sich in Grenzen.

12. Februar 2015

Mit einem neuen Gesetz versucht die spanische Regierung, zur Belebung des High-End-Immobilienmarktes beizutragen: Käufer aus Nicht-EU-Ländern erhalten ein spezielles Investoren-Visum, wenn sie eine Spanien-Immobilie für mindestens 500.000 Euro erwerben. Neben der Möglichkeit zur beruflichen Betätigung bietet diese Einreise- und Aufenthaltserlaubnis auch die Möglichkeit, in ganz Europa (Schengen-Zone) zu reisen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen, die gerade für die vermögende Zielgruppe ein Dealbreaker darstellen können. In unserem Artikel vermitteln wir Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit Interessenten aus der Volksrepublik China.

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