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Mandantendepesche 09-2018

Die neue rechtliche Situation der Ferienvermietung und das steuerliche länderübergreifende Einmaleins für Immobilienbesitzer

01. September 2018
Mandantendepesche September 2018

Wie gefährlich Scheuklappen sind, lässt sich an der Wohn- und Ferienvermietung illustrieren: Wer hier nur über Steuern, nur über die Rechtslage oder zwar über alles Vorgenannte, jedoch nur auf spanischer Seite Bescheid weiß, erhöht die Chancen auf unangenehme Korrespondenz mit den Behörden.

Ein gutes Beispiel dafür war der Aufruhr, als „Hacienda“ begann, Umsatzsteuer von Ferienvermietern einzufordern, die gar nicht umsatzsteuerpflichtig sein sollten. Missverständnisse? Nein, nur sehr komplexe Sachverhalte.

Die Komplexität nimmt generell zu, sodass allein der gute Wille, alles richtig zu machen, nicht ausreicht. Für Deutsche etwa, die auf Mallorca eine Immobilie vermieten, ist entscheidend, dassder spanische und der deutsche Steuerberater über mehr miteinander reden können als übers Wetter. Und dass der Rechtsanwalt komplizierte Zusammenhänge auf Deutsch darlegen kann, Stichwort: neues Tourismusgesetz.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Erklärungen zu diesen und anderen Themen, die für deutsche  Immobilieneigentümer relevant sind. Die „taxative“ Kernbotschaft: Entspannen darf man am Pool, aber nicht in Steuerfragen. Das spanische Finanzamt hat faktisch Zugriff auf alle Ihre Daten und tauscht sich seit 2017 systematisch mit den deutschen Behörden aus. Ein spanisch-deutscher Zahlensalat ist heutzutage fast schon eine Garantie für fiskalische Magenbeschwerden. Gute Information und solide Beratung ist daher wichtiger denn je.

 

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