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Mandantendepesche 1 10-2017

Immobilienerwerb, Selbstnutzung und erfolgreiche Ferien- oder Wohnungsvermietung bei ungewisser Rechtslage

01. Oktober 2017
Mandantendepesche Oktober 2017

Die Ferienvermietung auf Mallorca ist ein seit einigen Jahren kontrovers diskutiertes Thema. Auf der einen Seite stehen die Immobilieneigentümer, die ihre Häuser, Wohnungen und Zimmer an die zahlreichen Feriengäste – meist über die Vermittlung von Internetportalen – vermieten wollen. Auf der anderen Seite gibt es die Hotellobby, die dies unter allen Umständen zu verhindern sucht, sowie die Residenten, die keine geeigneten Wohnungen mehr zur Langzeitmiete finden. In der Mitte steht die Balearen-Regierung, die versucht, einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu finden, bisher jedoch ohne großen Erfolg.

Seit 2012 bedarf es auf den Balearischen Inseln für die Ferienvermietung einer entsprechenden Lizenz. Maßgebende Grundlagen dafür sind das Tourismusgesetz der Balearischen Inseln 8/2012 vom 19. Juli und die darauf beruhenden Verordnungen. Das Gesetz aus 2012 erlaubte die Vermietung je nach Art der Immobilie in alleinstehenden Einfamilien-, Reihen- und Zwischenhäusern. Die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder einzelnen Zimmern war hingegen nicht erlaubt.

Die Diskussion ist aktuell neu entflammt, da die Balearische Regierung im Juli 2017 eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, die am 01. August 2017 in Kraft getreten ist und weitreichende Änderungen im Bereich der Ferienvermietung vorsieht. In den nächsten Monaten ist mit dem Erlass eine Verordnung zu rechnen, die in weiten Teilen von den bisher geregelten Bestimmungen abweichen kann. Diese Abweichungen können je nach Umsetzung eine Verbesserung oder eine Verschlimmerung der aktuellen Lage bedeuten.

Die Gründe, die zur Änderung des Tourismusgesetzes geführt haben, sind vielfältig. Einer der entscheidenden Gründe wird gewesen sein, dass sich in 2016 auf den Balearen 45.250 Objekte bzw. über 183.000 Plätze in der Ferienvermietung befanden, wovon lediglich knapp ein Drittel reguliert waren, d.h. eine entsprechende Lizenz vorweisen konnten (Quelle: Asociación de Apartamentos Turísticos y Viviendas de Alquiler de Temporada en Baleares, Stand: 2016). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zwei Drittel der Ferienvermietungsplätze illegal vermietet wurden. Die aktuelle Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

Das Gesetz gilt in räumlicher Hinsicht für den gesamten geographischen Bereich der Balearischen Inseln. Inhaltlich betrifft es unter anderem touristische Unterkünfte und Dienstleistungen, touristische Vermittlungstätigkeiten sowie jede Person oder Aktivität, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Tourismussektor in Verbindung steht. Somit ist hiervon die Ferienvermietung eindeutig mit erfasst.

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