Mandantendepesche 10-2013
10. Oktober 2013In einem am 2. Oktober veröffentlichen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen kann, nämlich dann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen. Da dieses Urteil signifikante Auswirkungen für zahlreiche Deutsche hat, die ihre Mallorca-Immobilie über eine S.L. halten, beschreiben wir in unserer Sonderdepesche den Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde lag. Zum damit unmittelbar in Verbindung stehenden Thema der neuen Rahmenbedingungen für den Immobilienbesitz über eine Vermögenshaltende SL veranstaltet European Accounting am 21., 23. und 25. Oktober einen Dialog im Rahmen der Frühstücksgespräche. Nähere Informationen: Siehe "Veranstaltungen".
Unsere Kompetenzzentren
Beratungsanfrage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.