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Mandantendepesche 12-2016

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass eine Familie in Spanien ansässig ist, jedoch die steuerliche Ansässigkeit eines Elternteils im Ausland anerkannt wird.

01. Dezember 2016

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass eine Familie in Spanien ansässig ist, jedoch die steuerliche Ansässigkeit eines Elternteils im Ausland anerkannt wird. Diese Konstellation wird von vielen auch deutschsprachigen Familien angestrebt, mit der Konsequenz, dass der im Ausland tätige Elternteil in Spanien weder für die Einkommen- noch für die Vermögensteuer unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Drei neue BFH-Urteile bugsieren das Immobilieneigentum über eine Kapitalgesellschaft ins finanzielle Abseits - die höchste Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit besteht auf das Ansetzen einer Kostenmiete, eine drittübliche (d.h. marktgerechte) Miete reicht nicht mehr aus. Wir analysieren die Konsequenzen.

Die Ferienvermietung findet sich neuerlich im Visier der Behörden. Im Rahmen einer Kampagne macht das Finanzamt der Balearen Jagd auf nicht deklarierte Umsatzsteuer, konkret für die Rechnungen von Vermittlerleistungen aus dem Ausland.

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