Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien: ein Leitfaden
Nicht in Spanien ansässige Personen, die Kryptowährungen halten, sind in der Regel nicht in Spanien steuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn die Verwahrstelle, der Broker oder der Verwalter in Spanien ansässig ist – was jedoch selten vorkommt – und keine Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und dem Wohnsitzstaat bestehen.
Doppelbesteuerungsabkommen wie das mit Deutschland oder den Vereinigten Arabischen Emiraten verhindern, dass Veräußerungsgewinne in Spanien besteuert werden. Falls der Steuerpflichtige in einem Land ohne DBA mit Spanien ansässig ist und Kryptowährungen über eine spanische Verwahrstelle verwaltet, fällt eine Besteuerung mit 19 Prozent auf den Gewinn an.
Darüber hinaus können Kryptowährungen für die Vermögensteuer in Spanien relevant sein, wenn sie über eine spanische Verwahrstelle gehalten werden. Ebenso sind sie in diesem Fall im Erbschaftsfall in Spanien steuerpflichtig. Dies bleibt jedoch eine Ausnahme, da nur wenige Verwahrstellen in Spanien ansässig sind.
Besteuerung von Kryptowährungen als Ansässiger in Spanien
PRAXISTIPP: Für in Spanien ansässige Steuerpflichtige gibt es keine spezifische Regelung für Kryptowährungen. Allerdings besteht die Verpflichtung zur Abgabe des Formulars 721, wenn Kryptowährungen im Ausland verwahrt werden und deren Gesamtwert 50.000 EUR übersteigt.
Da die steuerliche Regulierung auf Auskünften der spanischen Generaldirektion für Steuern basiert, ist eine vollständige Buchführung über alle Transaktionen essenziell. Tools wie „Cointracking“ oder CSV-Exporte helfen, eine präzise Dokumentation sicherzustellen und Schätzungen der Steuerbehörden zu vermeiden, die zu Nachzahlungen und Strafen führen könnten.
Einkommensteuer auf Kryptowährungen: Transaktionen mit Kryptowährungen unterliegen in Spanien der Einkommensteuer als Kapitalgewinne mit einem Steuersatz zwischen 19 und 30 Prozent. Dies gilt für:
Verkäufe oder Umtausch zwischen Kryptowährungen,
Zinsen aus Kryptowährungskrediten,
Erträge aus Staking oder Liquiditätspools,
Zahlungen mit Kryptowährungen (die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert ist steuerpflichtig).
Wird der Handel mit Kryptowährungen als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft, können Höchststeuersätze von bis zu 49,25 Prozent anfallen. Auch airdrops, Marketing-Boni und Verluste durch Betrug oder Cyberangriffe sind steuerlich zu berücksichtigen.
Vermögensteuer: Kryptowährungen werden für die spanische Vermögensteuer wie andere Finanzwerte behandelt. Der maßgebliche Wert ist der Verkehrswert am 31. Dezember eines jeden Jahres.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Erbschaften und Schenkungen von Kryptowährungen werden wie andere Vermögenswerte behandelt. Der Marktwert zum Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsanfalls ist maßgeblich. Bei Schenkungen kann zudem eine Einkommensteuerpflicht für den Schenkenden entstehen, wenn die Differenz zwischen Anschaffungswert und Marktwert zum Zeitpunkt der Schenkung besteuert wird.
Fazit: Die Besteuerung von Kryptowährungen in Spanien bleibt ein komplexes Thema mit vielen Besonderheiten. Während Nichtansässige nur in seltenen Fällen steuerpflichtig sind, müssen in Spanien Ansässige ihre Kryptotransaktionen genau dokumentieren, um steuerliche Risiken zu minimieren. Eine sorgfältige Buchführung und die Nutzung geeigneter Tools sind essenziell, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und unerwartete Nachforderungen zu vermeiden.