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Was soll in den letzten Kapiteln Ihres erfolgreichen Lebensbuchs stehen?

Auf diese Frage müssen Sie sich einstellen, wenn Sie zur PlattesGroup für ein Beratungsgespräch zum Thema Nachfolgeplanung kommen.

Auf diese Frage müssen Sie sich einstellen, wenn Sie zur PlattesGroup für ein Beratungsgespräch zum Thema Nachfolgeplanung kommen. Die bisherigen Kapitel in den Lebensbüchern erfolgreicher Persönlichkeiten sind beeindruckend und voller großartiger Geschichten. Doch die Frage nach den letzten Kapiteln hat es in sich. Sie liefert oft keine Antworten, sondern wirft eine Reihe neuer Fragen auf: Was mache ich mit meinem Vermögen? Was sagt meine Familie dazu? Was denken meine Kinder?

Die aufkommenden Fragen lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Eine erste Gruppe betrifft persönliche Aspekte und familiäre Entscheidungen, die man mit seinen Nächsten, vor allem aber auch mit sich selbst ausmachen muss. Kann und soll der Sohn oder die Tochter das Unternehmen weiterführen? Lässt sich die Geschäftsführung auslagern? Oder sollte das Unternehmen in eine neue Form überführt oder gar verkauft werden? „Das Bewusstsein für dieses Thema fehlt nach wie vor“, sagt Dr. Ulrich Möhrle, Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Gründungspartner MÖHRLE HAPP LUTHER. „Dabei betrifft dieses Thema jeden in jeder Lebensphase, auch eine 25-jährige Person, die ein Unternehmen aufgebaut oder gerade eine Erbschaft oder eine große Schenkung bekommen hat.“

Eine zweite Gruppe von Fragen umfasst fachliche Aspekte, bei denen dann wir als PlattesGroup ins Spiel kommen – zivilrechtliche, legale und fiskalische Fragen, die in ihrer zeitlichen und räumlichen Gesamtheit betrachtet werden müssen. Anders gesagt: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen hat plötzlich alles mit allem zu tun, und der Blick darf sich nicht auf nationale Gesetze oder den Lebensmittelpunkt nur des Erblassers beschränken. „Die Erbschaftsteuer wird bei Wegzügen ins Ausland oft vergessen, gerade im Kontext mit der sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflicht“, gibt Dr. Marcus Helios, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner Grant Thornton, zu bedenken.

Die Navy Seals des Steuerrechts

Möhrle und Helios stehen hier stellvertretend für eine Reihe renommierter Experten, die wir bei unserem Event „Einladung zum Probesterben“ am 2. Mai erwarten. Diese Navy Seals des Steuerrechts werden alle relevanten Aspekte zu dem Thema abdecken – und zwar nicht in Form langatmiger PowerPoint-Präsentationen, sondern in Form einer lebendigen Debatte, die unsere Mandanten dort abholt, wo sie konkrete Fragen haben. Dafür wird die Journalistin und Medienunternehmerin Sabine Christiansen sorgen, die wir für die Moderation von diesem Event gewinnen konnten. Um es genauso provokant zu formulieren wie im Veranstaltungstitel „Probesterben“: Nicht die Berater sterben, sondern die Mandanten tun es. Sie – also die Erblasser und Erben – sollen verstehen, worum es geht und was sie beachten müssen.

Eine wichtige Basis dafür ist die Schaffung des nötigen Bewusstseins, auch gerade für die Folgen der gelebten Mobilität heutzutage. Nehmen wir die sogenannten Hidden Champions, sie sind weltweit unterwegs. Unsere Mandanten hier auf Mallorca erziehen ihre Kinder oft nicht als Deutsche oder Spanier, sondern als Weltbürger. Die Kinder studieren in den USA, in China oder in Paris. Doch was passiert, wenn der Erbfall eintritt? Ist das Kind zum Zeitpunkt eines Erbfalls im Ausland, kommt nicht nur die deutsche Erbschaftsteuer zur Anwendung, sondern auch die Wegzugsbesteuerung. Das kann zu einer Steuerlast von über 50 Prozent auf den Unternehmenswert führen. Wer sich nicht vorbereitet, steuert systematisch in die Selbstvernichtung.

Und auch bei einem kompletten Wegzug aus Deutschland sollte man nicht glauben, die alte Heimat auch steuerlich vollständig und umgehend zurückzulassen – im Gegenteil. „Man wird sozusagen an der Grenze mit so vielen Steuerzahlungen konfrontiert, dass man sich das zweimal überlegt“, gibt Experte Helios zu bedenken und verweist unter anderem auf die „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“. Diese Regelung sollte nicht nur auf dem Schirm haben, wer in steuerlich attraktive Destinationen wie Dubai auswandert, sondern auch, wer beispielsweise in Spanien das Sonderregime Lex Beckham in Anspruch nimmt – es ist eine von mehreren Voraussetzungen für die Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Ob Niedrigsteuerland oder Vorzugsbesteuerung – hinsichtlich der Steuerpflicht in Deutschland ist in beiden Fällen Vorsicht geboten.

Verantwortung für die Familie und das Familienunternehmen

Die Verantwortung umfasst dabei nicht nur die Familie, sondern auch das Familienunternehmen, die eigene Lebensleistung, die geschaffenen Arbeitsplätze. „Ganz häufig ist die Liquidität für eine fällige Steuer nicht vorhanden, und das führt dazu, dass Unternehmen verkauft werden müssen“, warnt Experte Möhrle. „Insofern müssen wir sorgfältig strukturieren, um Unternehmen und Familienvermögen zu schützen.“

Nießbrauch, Freibeträge bei Schenkungen, das Vererben von Kryptowährungen, Verschonungsbedarfsprüfung – was in der Theorie kompliziert klingt, soll bei dem Event praktisch angegangen werden, zum Beispiel mit einem Berechnungstool, das uns beispielhaft die zu zahlende Erbschaftsteuer ausgeben kann. Darüber hinaus besteht im Anschluss an die Veranstaltung ausgiebig Gelegenheit, sich mit den Experten sowie anderen Mandanten auszutauschen – Networking ist fester Bestandteil unserer Events.

Unsere „Einladung zum Probesterben“ liefert somit hoffentlich neben den essenziellen Infos auch die nötigen Denkanstöße aus Debatten und Gesprächen: Welche Gespräche sollte ich nicht länger aufschieben? Welche Variablen sollte ich in die Rechnung einbeziehen? Und welche Akteure sollten in den letzten Kapiteln des Lebensbuchs eine zentrale Rolle spielen? Es geht dabei nicht nur darum, dieses Lebensbuch bis zum Ende zu denken. Es geht auch darum, der nachfolgenden Generation die bestmögliche Grundlage für eine gelungene Fortsetzung in die Hand zu geben.

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