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Besuch vom Finanzamt und dem Tourismusministerium

Der automatische Datenaustausch zwischen Deutschland und Spanien begünstigt die Einhaltung rechtlicher und steuerlicher Vorschriften

28. April 2017

In den vergangenen Tagen haben die mallorquinischen Behörden (Finanzamt gemeinsam mit dem Tourismusministerium) eine Vielzahl von Vermittlern, die Wohn- und/oder touristische Vermietung als Dienstleistung anbieten, besucht. Die Behörden haben dort ein großes "Schürffeld von Steuersubstrat" gefunden, welches nunmehr daraufhin überprüft wird, ob die rechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften auf den Balearen erfüllt sind. Sollten die Einkünfte nicht ordnungsgemäß erklärt und die Steuer bezahlt sein drohen empfindliche Strafen.

Es ist u.a. auch zu bedenken, dass aufgrund des automatischen Datenaustausches die deutschen Finanzbehörden von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt werden und eine entsprechende steuerliche Würdigung im Heimatland erfolgt. Hier sollte man vorsorglich bei seinem deutschen Steuerberater nachfragen, ob die Vermietungseinkünfte in Spanien auch in der deutschen Einkommensteuererklärung erklärt wurden.

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