Erfolgreiche Wohn- und Ferienvermietung
07. Dezember 2021
Aus den neuen Maßnahmen des automatischen Informationsaustausches zwischen Spanien und Deutschland, den bestehenden Steuergesetzen in beiden Ländern sowie den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens ergibt sich ein frisch zusammengerührter Gesetzescocktail, der das Risiko birgt, signifikante Verstimmungen auszulösen, wenn man nicht alle Bestandteile kennt und auf Verträglichkeit überprüft.
Im Sinne der Risikovermeidung bei ungewisser Rechtslage erläutern wir auf über 300 Seiten die Besonderheiten der gesetzlichen Regelungen und Besteuerung von „selbstgenutzten“, zu „Wohnzwecken“ und zu „touristischen Zwecken“ genutzten Immobilien. Da European@ccounting knapp 2 Milliarden Euro Immobilienvermögen im Hinblick auf diese Problemstellungen betreut, sind wir täglich dem Rütteltest der Realität ausgesetzt und können eine Vielzahl praxisorientierter Hilfestellungen aufzeigen.

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