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Ferienvermietung - das unvollendete neue Tourismusgesetz

Die Hoffnungen, dass mit der Verabschiedung der Novelle des Tourismusgesetzes wenn schon nicht allgemeine Zufriedenheit

19. Juli 2017

Die Hoffnungen, dass mit der Verabschiedung der Novelle des Tourismusgesetzes wenn schon nicht allgemeine Zufriedenheit, aber zumindest Klarheit herrschen würden, haben sich nicht erfüllt. Wie angekündigt hat das balearische Parlament am 18. Juli über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der vor allem für die Ferienvermietung tief greifende Neuerungen vorsah, u.a. die Möglichkeit der Ferienvermietung von Wohnungen sowie eine Limitierung der Gesamt-Bettenzahl.

Da viele Streitpunkte wegen politischen Widerspruchs noch nicht geklärt werden konnten, wurde nur entschieden, für die Dauer von 12 Monaten keine neuen Lizenzen für Ferienobjekte auszustellen. Die Gemeinden sollen entscheiden, wo die Ferienvermietung gestattet werden soll und wo nicht. Immobilieneigentümer, die Wohnimmobilien ohne Lizenz zu Ferienzwecken anbieten, können mit einem Bußgeld bis zu 40.000 € belegt werden. Hinzu kommt die Ahndung gleichzeitig begangener Steuerverstöße (Einkommen-, Umsatz- und Tourismussteuer). Vermietungsplattformen – wie z.B. AirBNB oder FEWO – dürfen nur solche Objekte zur Ferienvermietung ins Netz stellen, die über eine Lizenz verfügen. Die Nummer der Tourismuslizenz muss deutlich beim Angebot im Internet ersichtlich sein. Dadurch erhöht sich die Transparenz, auch für Recherchen ausländischer Finanzämter, signifikant. Gegen diese Plattformen können bei Zuwiderhandlungen Strafen bis zu 400.000 € verhängt werden.

Die ohnehin herrschende erhebliche Rechtsunsicherheit rund um dieses Thema hat sich dadurch verstärkt. Darum ist es uns auch nicht möglich, eine klopfsichere Interpretation der aktuellen Rechtslage anzubieten – zumal per heutigem Datum die am 18. Juli beschlossenen Änderungen noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

In welche Richtung sich das neue Gesetz entwickeln wird und wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, lässt sich nicht vorhersehen, da dieses Thema nun der Gegenstand politischer Nachverhandlungen ist und die anbrechende Sommerpause bremsend bis lähmend auf derartige Prozesse einwirkt.

Wenn die Politik eine endgültige Novelle auf die Beine gestellt und verabschiedet hat, werden wir zeitnah eine Informationsveranstaltung anbieten, bei der ein direkter Austausch mit kompetenten deutschsprachigen Fachleuten - wie schon mehrfach erfolgreich praktiziert - möglich sein wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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