Mandantendepesche 01-2014
30. Januar 2014Ein signifikanter und potenziell folgenschwerer Beratungsfehler einer renommierten spanischen Anwaltskanzlei gegenüber einem ausländischen Mandanten veranlasst uns, einen wichtigen Aspekt der Erbschaftsteuer darzulegen. Die Vermögensteuer, die auf den Balearen auch in 2014 eingehoben wird, der Stand der EU-Klage gegen Spaniens Erbschaftsteuerrecht und eine neue Erklärungspflicht bei Auslandstransaktionen sind weitere aktuelle Kernpunkte unserer ersten Mandantendepesche des neuen Jahres. Daneben legen wir die Funktionsweise des steuerschonenden "partiarischen Darlehens" dar und erklären die neuerlich im Blickpunkt stehende Problematik der Auslandsvermögenserklärung "Modelo 720".
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