Mandantendepesche 04-2012
01. Juni 2012BRÜSSEL, den 13. März 2012: In der EU wird ein neues Recht für grenzüberschreitende Erbfälle eingeführt. Das Europäische Parlament billigte mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 589 gegen 21 Stimmen bei 79 Enthaltungen eine Verordnung, die festlegt, dass eine Erbsache künftig immer als Ganzes, nach einem nationalen Recht und von einem einzigen Nachlassverwalter behandelt wird, auch wenn das Vermögen über mehrere Länder verteilt ist. Damit sollen Erben schneller und einfacher an den Nachlass kommen, ohne wie bisher verschiedene Rechtslagen in unterschiedlichen Ländern beachten zu müssen.