Mandantendepesche 07-2014
09. Juli 2014Anhand unserer ausführlichen Darstellung des deutschen Erbrechts, die von Aufbau und Systematik her der Sonderdepesche zum spanischen Erbrecht entspricht, kann sich der Leser ein Bild von den wichtigsten Unterschieden machen. Diese erlangen mit der europäischen Erbrechtsreform Bedeutung, die am 17. August 2015 in Kraft tritt und den Personen eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Erbrecht der Staatszugehörigkeit sowie dem des ständigen Aufenthaltes gibt. Speziell bei "gemischten Familienverhältnissen" schützt die Kenntnis der wichtigsten Regelungen vor unliebsamen Überraschungen im Erbfall.
Unsere Kompetenzzentren
Beratungsanfrage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.