Mandantendepesche 09-2006
15. September 2006Spontanauskunft innerhalb der EU – Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 1. August 2006
Die deutschen Finanzämter nehmen das Instrument der Übersendung einer Spontanauskunft an Finanzverwaltungen innerhalb der EU nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EGAHiG (EG-AmtshilfeGesetz) immer mehr in Anspruch. In Deutschland ist das Instrumentarium der Richtlinie 77/799/EWG (betr. den spontanen Auskunftsaustausch) in nationales Recht umgesetzt worden. D.h., dass ein Mitgliedsstaat der EU einem anderen Mitgliedsstaat eine Spontansukunft erteilen soll, wenn er Gründe vermutet, dass ohne diese Auskunft in dem anderen Staat eine nicht gerechtfertigte Steuerersparnis bestehen oder gewährt werden könnte. Diese Ersparnis braucht keinen hohen Betrag zu erreichen. In dem benannten Schreiben vom 1. August 2006 wird die Handhabung der Finanzämter in Deutschland nochmals dargelegt.
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