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Mandantendepesche 09-2011

Einführung der Vermögensteuer in Spanien: Welche Auswirkungen hat das für Residenten und Nicht-Residenten?

30. November 2011

Die jüngsten Wirtschaftsdaten deuten auf eine Rückkehr der Rezession in den meisten hochentwickelten Volkswirtschaften hin. Die Finanzmärkte stehen unter einem Stress, wie wir ihn seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers nicht mehr erlebt haben. Es besteht die akute Gefahr einer noch schlimmeren Wirtschafts- und Finanzkrise als 2008/09, die nicht mehr nur den Privatsektor betrifft, sondern auch Staaten. Spanien und Italien laufen momentan Gefahr, den Marktzugang zu verlieren. Die offiziellen Ressourcen müssen verdreifacht werden, durch einen erweiterten Europäischen Stabilitätsmechanismus (EFSF), Euro-Bonds oder massive Interventionen der EZB, um einen desaströsen Run auf diese Staaten zu verhindern.

Die Regierungen müssen also sparen, mehr Geld eintreiben und/oder das Wirtschaftswachstum fördern. Steuererhöhungen sind dabei oft noch das beliebteste Mittel der Politiker. Insbesondere Wohlhabende (Reiche) werden gerne mit Erhöhungen der Steuer zur Kasse gebeten.

Frankreich und Italien diskutieren derzeit eine Vermögensteuer ab einem Vermögen von 500.000,00 € einzuführen. Die spanische Regierung hat am 16. September 2011 mit dem königlichen Gesetzesdekret 13/2011 die Vermögensteuer für natürliche Personen wieder in Kraft gesetzt, die einen Freibetrag von 700.000,00 € vorsieht. Der Gesetzestext spricht nicht mehr von Vermögensteuer, sondern verwendet den Begriff "Reichensteuer". Das ist die offizielle politische Vermarktungsstrategie, die unzweifelhaft als populär bezeichnet werden kann. Ob die Einführung einer solchen Steuer sinngebend ist, wird an dieser Stelle nicht beleuchtet.

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