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Mandantendepesche 12-2018

In dieser Ausgabe der Mandantendepesche berichten wir über folgende Themen zu Steuern und Recht in Spanien:

01. Dezember 2018
Mandantendepesche Dezember 2018

Erbschaft zu Lebzeiten: Reform in Sicht

Erbschaft zu Lebzeiten: Reform in Sicht ETE - Informationserklärung an die spanische Nationalbank Willipedia Wie wird das Mobiliar beim Immobilienverkauf besteuert? Umsatzsteuer auf Betreuung und Pflege abhängiger Personen Touristensteuer: Kosten, Einnahmen oder neutral? Hindernisse für Steuerzahlungen ohne spanisches Bankkonto

ETE - Informationserklärung an die spanische Nationalbank

Die Reform der Meldepflichten für Banken hat dazu geführt, dass seit 2014 bestimmte Informationspflichten nicht mehr von den Geldinstituten erfüllt werden müssen, sondern von deren Kunden selbst. Daher wurde damals eine neue Meldepflicht für Steuerpflichtige eingeführt, nämlich die Informationserklärung über Auslandsvermögen sowie Transaktionen mit dem Ausland, die ab einer Schwelle von 1 Mio. Euro (akumuliert) fällig wird.

Willipedia

Aufgrund des mittlerweile von uns betreutem Immobilienvermögens von ca. zwei Milliarden € und einer Vielzahl von Firmen haben wir uns entschieden, für unsere Mandanten eine eigene Wissendatenbank zu erstellen. Wir haben lange darüber diskutiert, ob dieser Weg richtig ist, da wir aufgrund unseres über Depeschen, Wegweiser, Bücher und auch Beiträge in deutschen und spanischen Fachzeitschriften vermittelten Wissens leider häufig ohne Quellenangaben kopiert werden. Letztendlich haben wir beschlossen, die Wissensdatenbank öffentlich zugänglich auf unserer Website zu platzieren. Während wir mit den Kollegen die Inhalte eingepflegten, wurde der Begriff „Willipedia“ geboren. Manch einer spekuliert, der Vorname des geschäftsführenden Gesellschafters Willi Plattes hätte dabei Pate gestanden. Reine Spekulation!

Wie wird das Mobiliar beim Immobilienverkauf besteuert?

Eine häufig gestellte Frage in unserer Beratungspraxis betrifft das Mobiliar bei einem Immobilienverkauf: In welcher Weise – wenn überhaupt – ist die Veräußerung von Möbeln in die Einkommensteuer einzurechnen? Für deutsche Steuerbürger mit einer Immobilie in Spanien gilt: gar nicht. Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Spanien legt fest, dass nur Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen – in diesem Fall: Immobilien in Spanien – der spanischen Einkommensteuer unterworfen werden können.

Umsatzsteuer auf Betreuung und Pflege abhängiger Personen

In Bezug auf private Firmen und die Anwendung der Umsatzsteuer bestehen Abweichungen zwischen den spanischen Gesetzen und den Gesetzen der EU. Der spanische Staat besteht darauf, dass diese Dienstleistungen entgeltlich erbracht werden und somit kein Gewinn damit erzielt wird. Der Europäische Gerichtshof legt jedoch am 21.01.2016 die zu berücksichtigenden Elemente für die Bestimmung jener „Körperschaften mit sozialem Charakter“ fest, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und derren sozialer Charakter anerkannt wird. In keinem Fall ist fehlende Entgeltlichkeit eines dieser Elemente.

Touristensteuer: Kosten, Einnahmen oder neutral?

Die Verdoppelung des Steuersatzes der so genannten Steuer auf touristische Aufenthalte per 2018 auf den Balearen rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie der Betreiber einer Ferienimmobilie bei der Versteuerung seiner Mieteinnahmen mit dieser Steuer umgeht. Denn als Betreiber ist er ja lediglich ein Gehilfe des Finanzamtes, der die Steuer einnimmt und dann abführt. Insofern müsste der „impuesto sobre estancias turísticas“ quasi folgenlos an der Berechnung vorbeilaufen.

Hindernisse für Steuerzahlungen ohne spanisches Bankkonto

Die Bezahlung bestimmter wichtiger Steuern (Einkommensteuer, Vermögensteuer) wird für Nichtresidenten ohne eigenes spanisches Bankkonto immer schwieriger. Da wir für zahlreiche Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland die steuerlichen Angelegenheiten in Spanien betreuen, wollen wir die während des laufenden Jahres gemachten Erfahrungen übermitteln, verbunden mit der Empfehlung, für die Erfüllung von Steuerpflichten in Spanien ein eigenes spanisches Bankkonto zu eröffnen bzw. zu unterhalten.

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