Mandantendepesche 2 01-2013
15. Januar 2013Für Bauunternehmer, Bauträger und auch beratende Makler haben sich durch die mit der neuen Gesetzgebung eingeführten „Umkehr der Umsatzsteuerzahllast“ signifikante Änderungen ergeben, die Sie auch beispielhaft der beigelegten Kurzpräsentation entnehmen können. Dieses Thema ist rechtlich und steuerrechtlich noch nicht komplett ausgereift. Wir haben fast täglich Zweifelsfragen zu klären. Das gestaltet sich auch deshalb als sehr schwierig, da erst vor wenigen Tagen die Anwendungsvorschriften erlassen wurden. Wir haben uns deshalb entschlossen, unsere Mandanten bei "Frühstücksgesprächen" über den aktuellen Stand zu unterrichten. Die beiliegende Präsentation stellt die Inhalte dar.
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