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Mandantendepesche 2 06-2013

Neues zum Geldwäsche-Gesetz

14. Juni 2013

Ursprünglich war die Gesetzgebung zum Thema Geldwäsche dafür angelegt, den Terrorismus und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen. Mit der Krise der öffentlichen Haushalte ist ein weiteres Motiv hinzugekommen, das immer mehr in den Mittelpunkt rückt: der Kampf gegen die Steuerhinerziehung. So überrascht es nicht, dass das neue spanische Geldwäschegesetz zum Teil extrem strenge Bestimmungen vorsieht und eine Vielzahl von Branchen betrifft. Das neue Gesetz, beschlossen im April 2010, tritt stufenweise in Kraft und wird 2015 vollinhaltlich wirksam sein. Aufgrund der erheblichen Strafen, die auch für aktive oder passive Mithilfe sowie für die Nichtbefolgung der umfassenden Vorschriften festgesetzt wurden, ist eine Beschäftigung mit dem Thema unverzichtbar.

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