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Mandantendepesche 2 10-2017

Kommentierung des neuen Tourismusgesetzes

02. Oktober 2017
Mandantendepesche Oktober 2017

Im gesamten Mittelmeerraum weist Spanien derzeit die höchste politische Stabilität auf. Da Investoren das „magische Dreieck“ Sicherheit-Liquidität-Rendite schätzen, werden auf Mallorca im Jahr 2017 auf allen Ebenen Rekorde gebrochen, von Immobilientransaktionen bis hin zu den Besucherzahlen. Darunter leiden jedoch die Umwelt sowie die gesellschaftliche Akzeptanz des Tourismus als wichtigster Wirtschaftszweig. Das hat neben der Einführung der Touristensteuer zu einer Novellierung des balearischen Tourismusgesetzes geführt, das eine grundlegende Neuregelung der Ferienvermietung beinhaltet.

Aus den neuen Maßnahmen des automatischen Informationsaustausches zwischen Spanien und Deutschland, den bestehenden Steuergesetzen in beiden Ländern sowie den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens ergibt sich ein frisch zusammengerührter Gesetzescocktail, der das Risiko birgt, signifikante Verstimmungen auszulösen, wenn man nicht alle Bestandteile kennt und auf Verträglichkeit überprüft.

Da European@ccounting - im folgenden EA genannt - weit mehr als eine Milliarde Euro Immobilienvermögen im Hinblick auf diese Problemstellungen betreut, sind wir täglich dem Rütteltest der Praxis ausgesetzt und bieten eine effiziente, komplexitätsreduzierende und anwenderfreundliche Lösung mit einem signifikanten Nutzwert für die Mandantschaft an.

Veränderungen durch neue Gesetze & Verordnungen

Die balearische Regierung hat durch eine neue Gesetzgebung ab dem 01. August 2017 der boomenden Ferienvermietung ein deutliches Stoppsignal entgegengesetzt. Sehen Sie dazu unsere ausführliche Depesche zum neuen Tourismusgesetz. Zu den gesetzlichen Einschränkungen kommen die verschärften Kontrollmechanismen der Finanzämter auf den Balearen.

Neben den örtlichen Verschärfungen sind am 30. September 2017 die ersten Datenpakete im Rahmen des AIA (Automatischen Informationsaustausch) zwischen Spanien und Deutschland ausgetauscht worden. Sollte man z.B. Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien dem Heimatfinanzamt gegenüber nicht erklärt haben, wird man sicher eine entsprechende „Erinnerung“ bekommen. Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann man seitens der Behörde einen Hinweis auf seine „Vergesslichkeit“ erhält.

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