Nichtresidenten werden verstärkt geprüft
13. März 2019Aufgrund des automatischen Datenaustausches zwischen den Finanzämtern in Spanien und Deutschland wurde schon länger damit gerechnet, dass das spanische Finanzamt deutsche Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Immobilien verstärkt unter die Lupe nehmen würde. In den letzten Wochen wurden zahlreichen deutschen Immobilienbesitzern sogenannte „Requerimientos“ zugestellt, also Aufforderungen.
Den Eigentümern wird eine Frist von 10 Werktagen gesetzt, um für den nicht verjährten Zeitraum (vier Jahre) nachzuweisen, dass sie den steuerlichen Verpflichtungen, die sich in Spanien aufgrund von Immobilien ergeben, nachgekommen sind. Wer das bis dato nicht getan hat, dem bleiben ab Erhalt des Schreibens somit 10 Werktage, um es nachzuholen – mit den entsprechenden Strafen. Reagiert man auf die Aufforderung gar nicht, droht ein verschärftes Verfahren mit entsprechend höheren Strafbeträgen.