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Jetzt erben auch Mallorcas Nichtresidenten steuerfrei

Fehler in der Steuerreform der neuen Balearen-Regierung wurde ausgemerzt.

24. November 2023
Es ist auf beigen Untergrund der Titel " Steuerfrei Erben" in blauer Schrift zu lesen. Darunter steht in Beige: Jetzt auch für NICHTRESIDENTEN auf Mallorca möglich! Darunter sieht man die untere Hälfte der Weltkugel. Auf dieser Steht ein Opa, mit einem Haus in der Hand, das er an eine junge Frau und einen jungen Mann überreicht. Hinter ihnen sieht man eine Palme und eine Sonne.

Nun können auch Nichtresidenten von der Reform der Erbschaftsteuer auf Mallorca profitieren. Die Balearen-Regierung hatte kurz nach ihrem Amtsantritt im Sommer die Steuer auf Erbschaften zwischen nahen Verwandten abgeschafft beziehungsweise stark reduziert. Im Gesetzesentwurf waren Nichtansässige jedoch von der Steuerreform ausgeschlossen. Der Fehler ist mit rückwirkender Gültigkeit per 18. Juli 2023 korrigiert worden, dem Datum des Inkrafttretens der ursprünglichen und damals noch fehlerhaften Regelung.

Wie ist es nun um die Erbschaftsteuer bestellt?

Für Erbschaften zwischen den Angehörigen der Verwandtschaftsgruppen 1 und 2 (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, usw. sowie Ehepartner) muss keine Steuer mehr abgeführt werden. Zwischen Geschwistern sowie zwischen Tanten und Onkeln und deren Nichten und Neffen wird der Steuersatz um 50 Prozent gesenkt, wenn keine direkten Nachkommen existieren. Wenn es jedoch direkte Nachkommen gibt, die aber nicht erben sollen, sondern die weitere Verwandtschaft profitiert, wird der Steuersatz um 25 Prozent gesenkt.

Die Begünstigungen gelten auch für Erbschaften zu Lebzeiten, bekannt als Nachfolgepakt (pacto sucesorio).

Der Wert von Immobilien im Fokus

Das Gesetz enthält zudem eine Klarstellung bezüglich der Bewertung von Immobilien. Der erklärte Wert – und somit der steuerliche Anschaffungswert für den Erben – darf den Referenzwert nur um maximal 20 Prozent übersteigen. Liegt kein Referenzwert vor, ist der Marktwert heranzuziehen.

Für die Steuerplanung ist die zukünftige Nutzung der Immobilie ein wichtiger Faktor. Der in der Erbschaftsannahmeurkunde angegebene Wert stellt für den Steuerpflichtigen den Anschaffungswert der Immobilie dar, der maßgeblich ist für die Höhe des steuerlichen Gewinns im Fall eines Verkaufs. Da der Referenzwert stark vom Marktwert oder dem voraussichtlichen Verkaufswert der Immobilie abweichen kann, empfehlen wir zu analysieren, welcher der beiden Werte zu einer niedrigeren Endbesteuerung für den Steuerpflichtigen führt, wenn die geerbte Immobilie veräußert werden soll.

Denn der Veräußerungsgewinn wird in Spanien über die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) mit einem Pauschalsatz von 19 Prozent besteuert. Nichtresidenten haben auf Mallorca zwar jetzt die Möglichkeit erhalten, den balearischen Erbschaftsteuerrabatt in Anspruch zu nehmen. Diese Erleichterung ist jedoch möglicherweise nicht die beste Option, sofern der Erbe kurz- oder mittelfristig einen Verkauf der Immobilie in Betracht zieht.

Die PlattesGroup steht mit einem eigenen Kompetenzzentrum für die Beratung und Umsetzung in Sachen Vorsorge (Testament, Vollmachten, usw.) sowie Erben und Schenken zur Verfügung.

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