Skip to main content Skip to page footer

Politischer Kindergarten - Reform des Mietgesetzes wieder gekippt

Neuerungen gelten für zwischen dem 18.12.2018 und dem 23.01.2019 abgeschlossene Verträge

29. Januar 2019

Nur etwas mehr als einen Monat war in Spanien das reformierte Wohnvermietungsgesetz (Spanisch: L.A.U.) in Kraft. Die in unserer Mandantendepesche vom Januar beschriebenen Neuerungen gelten somit lediglich für Verträge, die im Zeitraum zwischen dem 18.12.2018 und dem 23.01.2019 abgeschlossen wurden. Im Wesentlichen waren Vertragslaufzeiten, Mieterhöhungen sowie Kautionen und Bürgschaften neu geregelt worden.

Ausschlaggebend für das Ende der Reform war das Nein der Protestpartei Podemos, die auch Obergrenzen für Mieten gefordert hatte. Als Ergebnis gelten nun wieder die Bestimmungen des alten Mietgesetzes.

Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen

Vertrauen und qualitativ hochwertige Leistungen gehören für
uns zusammen wie die Mona Lisa und ihr Lächeln.
Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen / Events

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder