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Politischer Kindergarten - Reform des Mietgesetzes wieder gekippt

Neuerungen gelten für zwischen dem 18.12.2018 und dem 23.01.2019 abgeschlossene Verträge

29. Januar 2019

Nur etwas mehr als einen Monat war in Spanien das reformierte Wohnvermietungsgesetz (Spanisch: L.A.U.) in Kraft. Die in unserer Mandantendepesche vom Januar beschriebenen Neuerungen gelten somit lediglich für Verträge, die im Zeitraum zwischen dem 18.12.2018 und dem 23.01.2019 abgeschlossen wurden. Im Wesentlichen waren Vertragslaufzeiten, Mieterhöhungen sowie Kautionen und Bürgschaften neu geregelt worden.

Ausschlaggebend für das Ende der Reform war das Nein der Protestpartei Podemos, die auch Obergrenzen für Mieten gefordert hatte. Als Ergebnis gelten nun wieder die Bestimmungen des alten Mietgesetzes.

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