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Schizophrene Haltung zur Vermögensteuer

Legt das spanische Finanzamt zweierlei Maß an, wenn es um die Vermögensteuer von Nichtresidenten geht? Eine verbindliche Auskunft legt den Verdacht nahe.

23. September 2021

Eine neue verbindliche Auskunft macht deutlich, dass das spanische Finanzamt zweierlei Maß anlegt, wenn es um die Vermögensteuer für Nichtresidenten auf ausländische Gesellschaftsanteile geht. Eine neue verbindliche Auskunft stellt für Anteile an einer britischen Ltd. fest, dass aufgrund der internen Norm keine Vermögensteuer fällig wird, obwohl die Aktiva der Gesellschaft zu mehr als 50 Prozent aus Immobilieneigentum in Spanien bestehen.

Nationale Gesetzesgrundlage fehlt

Das Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien-Spanien erlaubt wie das Abkommen Deutschland-Spanien grundsätzlich die Besteuerung. Doch stellt die Auskunft fest, dass es an der nationalen Gesetzesgrundlage fehlt. Zum selben Schluss war eine andere Auskunft im jahr 2019 im Fall einer Ltd. in Gibraltar gekommen. In allen Auskünften, die den identischen Sachverhalt für deutsche GmbHs behandeln, ist die Behörde bislang zum gegenteiligen Schluss gekommen.

Dies obwohl mittlerweile auch Gerichtsurteile vorliegen, die das Kriterium „keine Steuer auf ausländische Anteile“ bestätigen. Nach aktuellem Stand zwingt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen, dieses Kriterium gerichtlich einzuklagen.

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