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Vermögensteuer: 3 Millionen Freibetrag erst ab 2024

Gesetzesänderung: Die erwartete Erhöhung des Freibetrags der Vermögensteuer gilt erst ab dem Steuerjahr 2024 und nicht wie erhofft zum 31.12.2023.

31. Dezember 2023
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Am letzten Werktag des Jahres hat die balearische Regierung ihr Budgetgesetz veröffentlicht, nun ist es fix: Die erwartete Erhöhung des Freibetrags der Vermögensteuer – eine Last-Minute-Konzession an den politischen Partner – wird nicht bereits für das Steuerjahr 2023 sondern erst ab dem kommenden Steuerjahr gelten.

Damit hinken die Balearen anderen Regionen hinterher, die in diesen Tagen ihre regionalen Vermögensteuerregelungen mit sofortiger Wirkung – d.h. schon für 2023 – an die staatliche Reichensteuer angepasst hatten, konkret Madrid, Andalusien und Galizien. Dort gilt nun eine flexible Vermögensteuernorm, mit dem einzigen Zweck, den Erlös dieser Steuer in der Region zu behalten. Erreicht wird dieses Ziel mit einer Gutschrift, die nur noch den die Solidaritätssteuer überschießenden Betrag erlässt. Da nach Anwendung dieser Gutschrift der Vermögensteuerbetrag der Regionen Madrid, Andalusien und Galizien exakt jenem der Solidaritätssteuer entspricht, fließt kein Cent an die Staatsregierung ab.

Einen rustikaleren Ansatz verfolgt die Balearen-Regierung, indem sie den Freibetrag von 700.000 auf 3 Millionen Euro erhöhte, dies jedoch wie gesagt erst ab dem Jahr 2024. Aufgrund der unterschiedlich aufgebauten Tabellen ergeben sich dann für den gebietsansässigen Steuerzahler vier mögliche Szenarien:

1) Keine Steuer- und Erklärungspflicht, sofern das Nettovermögen unter 2 Millionen Euro liegt.
2) Keine Steuerpflicht, jedoch Erklärungspflicht zu Informationszwecken, wenn das steuerpflichtige Nettovermögen keine Steuerlast bedingt und das Bruttovermögen mindestens 2 Millionen Euro beträgt,
3) Steuer- und Erklärungspflicht nur über die „normale“ Vermögensteuer (bis 51,54 Millionen Nettovermögen),
4) Steuer- und Erklärungspflicht sowohl über die „normale“ Vermögensteuer wie auch über die Solidaritätssteuer (über 51,54 Millionen).

Sofern die Deckelung wirksam wird, könnte es zu Verwerfungen kommen, da bei der Solidaritätssteuer das Zusammenspiel mit der „normalen“ Vermögensteuer diesbezüglich nicht sauber gelöst wurde. Vereinfacht ausgedrückt bewirkt die Deckelung bei Personen mit einem starken Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Vermögen eine Reduzierung der Vermögensteuer um bis zu 80 Prozent, mit dem pauschalen Ziel einer Limitierung der Gesamtsteuerlast auf maximal 60 Prozent des Einkommens.

Ebenfalls in letzter Minute wurde Ende 2023 eine potenzielle Diskriminierung von Gebietsfremden in der Solidaritätssteuer beseitigt, indem die entsprechenden Freibeträge nun vereinheitlicht wurden und daher gleichermaßen für Residenten wie für Nichtresidenten gelten.

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