AOA | Authorized OECD Approach
Die Gewinnermittlung und -abgrenzung bei Betriebsstätten hat durch die Einführung des Authorized OECD Approach (AOA) in den vergangenen Jahren eine wesentliche Neuerung erfahren. In der Folge wurde der AOA von Deutschland auch national umgesetzt. Zuletzt wurde die nationale Auslegung des AOA durch die Finanzverwaltung aktualisiert.
Doch an der Stelle hört die Weiterentwicklung der Betriebsstätte nicht auf: Insbesondere das Projekt der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting” (BEPS) sowie dessen Umsetzung in einem multilateralen Instrument sind hier von Bedeutung.
Daraus ergeben sich insbesondere Folgen für das Vorliegen einer Vertreterbetriebsstätte und einer Bau- und Montagebetriebsstätte. Denn die Hürden für das Bestehen einer Betriebsstätte sind niedriger geworden und entsprechend schwieriger ist eine Vermeidung des Betriebsstättenstatus. Folglich müssen Unternehmen in Zukunft sorgfältig abwägen, ob sie ihr Auslandsengagement in Form einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte durchführen möchten. Dabei sollten neben weiteren Faktoren auch die Dokumentationspflichten nach dem AOA berücksichtigt werden, wenn das Engagement in Form einer Betriebsstätte durchgeführt werden soll.