Bizum
Erstveröffentlichung: 17. Dezember 2025
Bizum ist ein von spanischen Banken getragenes Sofortzahlungs‑System, das in die Banking‑Apps vieler Banken integriert ist. Nutzerinnen und Nutzer können damit Geld in Sekunden senden und empfangen, online bezahlen, spenden und – je nach Anwendungsfall – sich auch digital identifizieren.
Einordnung und Hintergrund
Bizum ist kein „klassischer“ externer Wallet‑Anbieter, sondern ein Banken‑Kooperationsprojekt: Die Funktion ist typischerweise direkt in der App Ihrer Bank freigeschaltet und nutzt das bestehende Bankkonto als Zahlungsquelle bzw. Empfängerkonto.
In Spanien hat sich Bizum als Alltags‑Zahlungsmethode etabliert – sowohl privat (P2P) als auch zunehmend im Handel und bei weiteren Anwendungsfällen (Spenden).
So funktioniert Bizum
Der zentrale Mechanismus ist einfach:
Sie wählen in Ihrer Banking‑App „Bizum“.
Sie geben die Mobilnummer des Empfängers (oder einen Kontakt) ein und den Betrag.
Im Hintergrund wird die Mobilnummer als Alias für die IBAN genutzt, um eine SEPA‑Echtzeitüberweisung auszulösen.
Das Geld ist typischerweise in wenigen Sekunden verfügbar.
Wichtig: Die konkrete Nutzerführung (Aktivierung, Menüpunkte, Bestätigung) hängt von Ihrer Bank ab.
Typische Anwendungsfälle (Privatpersonen und Unternehmen)
Privat (P2P)
Geld an Familie/Freunde senden
Geld anfordern (Request‑Funktion)
Handel, Selbstständige, Unternehmen
Online‑Zahlungen („Pay with Bizum“)
Zahlungen vor Ort (je nach Bank/Anbindung zum Beispiel via QR/Link‑Mechaniken)
Spenden an Organisationen
Digitale Identifikation (Login/Registrierung über Telefonnummer + Banking‑App, wo angeboten)
Verbreitung
Bizum veröffentlicht regelmäßig Kennzahlen (aktive Nutzer, Transaktionsvolumen, angeschlossene Online‑Shops/Organisationen). Auf der Bizum‑Website wird unter anderem von rund 27,6 Mio. aktiven Nutzern und 70.000 Online‑Shops berichtet.
Gebühren und Limits
Für Privat‑Transaktionen gelten auf Bizum‑Ebene unter anderem folgende Standard‑Limits (wichtig: bankabhängige Abweichungen sind möglich):
Mindestbetrag pro Transaktion: 0,50 €
Max. pro Transaktion: 1.000 €
Max. gesendet pro Tag: 2.000 €
Max. gesendet pro Monat: 5.000 €
Max. empfangene Vorgänge pro Monat: 60
Hinweis: Bizum weist ausdrücklich darauf hin, dass Limits für Einkäufe/Spenden anders sein können und Sie die bankindividuellen Grenzen prüfen sollten.
Praxisrelevanz: Für größere Zahlungen (Anzahlungen/Kaufpreise im Immobilienbereich) ist Bizum häufig schon wegen der Limits nicht das geeignete Instrument.
Sicherheit und typische Betrugsmaschen
Bizum selbst ist ein Bankverfahren – die häufigsten Schäden entstehen nicht durch „Hacking“, sondern durch Social Engineering.
Klassiker: „Bizum inverso“ (umgekehrter Bizum)
Bei Second‑Hand‑Plattformen oder Kleinanzeigen geben sich Täter als Käufer aus und schicken keine Zahlung, sondern eine Zahlungsanforderung. Wer diese bestätigt, zahlt an den Täter.
Schutzmaßnahmen (Kurzcheck):
Prüfen Sie in der App immer, ob es „Empfangen“ oder „Anforderung“ ist.
Keine Anfragen bestätigen, wenn Betrag/Empfänger nicht eindeutig sind.
Bei Unsicherheit: Transaktion abbrechen, schriftlich klären, alternative Zahlmethode nutzen.
Steuerliche und rechtliche Hinweise (Spanien) – besonders wichtig ab 2026
Grundsatz: Bizum ist steuerlich „nur“ der Zahlungsweg. Entscheidend bleibt, wofür Sie Geld erhalten (privat vs. unternehmerisch). Unternehmerische Einnahmen (z. B. Dienstleistungen, Warenverkäufe, Honorare) sind unabhängig davon, ob sie per Bizum, Karte oder Überweisung eingehen, ordnungsgemäß zu erfassen und – je nach Fall – in IVA/IRPF/IS korrekt zu erklären.
Neuer Datenfluss ab 2026 (Klarstellung der Finanzverwaltung): Mit einer Note vom 15. Dezember 2025 hat das spanische Finanzministerium klargestellt, dass ab Februar 2026 Finanzinstitute der Agencia Tributaria monatlich die im Monat kumulierte (aggregierte) Bizum‑Fakturierung melden – ausschließlich für in Spanien ansässige Unternehmer und Freiberufler, die Bizum (oder vergleichbare Systeme) für das Inkasso nutzen.
Gemeldet werden unter anderem Identifikationsdaten, Händlernummer, Verkaufsterminals, der monatlich fakturierte Bizum‑Gesamtbetrag sowie die Empfängerkonten. Bizum‑Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausdrücklich ausgenommen, und es wird nicht „Transaktion für Transaktion“ gemeldet, sondern nur aggregiert pro Monat und pro Unternehmer/Freiberufler.
Rechtsgrundlage/Umsetzung: Der Rahmen ergibt sich aus dem Real Decreto 253/2025 (Änderungen unter anderem am RGAT, Art. 38 bis: mobile‑nummernbezogene Zahlungssysteme für das Inkasso von Unternehmern/Professionals; Umstellung auf monatliche Information) sowie der technischen/administrativen Umsetzung über die entsprechenden Modelle (Modelo 170).
Praxishinweis (Compliance): Wenn Sie Bizum geschäftlich einsetzen, empfiehlt sich eine klare Trennung von Privat‑ und Geschäftszahlungen (Konten/Verwendungszwecke), damit die gemeldeten Monatsaggregate mit Ihrer Buchhaltung und Steuerdeklaration konsistent sind.
(Stand: Dezember 2025/ng)