Zum Hauptinhalt springen

DNI | Personalausweis

Der Personalausweis (auch Identitätsausweis) wird in Spanien mit DNI (Documento Nacional de Identidad) abgekürzt. Ab dem 14. Lebensjahr ist der Personalausweis verpflichtend. Die Ausweisnummer ist in Spanien eines der wichtigsten Personaldaten und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Sie wird mit dem Kennbuchstaben auch als NIF-Nummer (Steuernummer) verwendet. Für Ausländer gilt hierfür die genauso wichtige NIE-Nummer.

Die Ausweisnummer wird bei allen möglichen Gelegenheiten benötigt, wie bei Bankgeschäften, bei der Aufgabe von Einschreibebriefen oder deren Empfang. Bei der Beantragung eines Personalausweises wird in Spanien auch der Fingerabdruck erfasst.

Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis fünf Jahre, bis zum 70. Lebensjahr zehn Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit. Auf dem Personalausweis sind Vor- und Nachname des Inhabers, Geburtsdatum, Titel, Geburtsdatum, Wohnsitz, Geschlecht, Geburtsort und Provinz festgehalten und natürlich ein Foto. Dazu kommt die achtstellige Ausweisnummer. In den Regionen, in denen neben dem Spanischen noch eine andere Amtssprache genutzt wird, ist der Personalausweis bei diesen Angaben zweisprachig, so in Katalonien, Valencia, auf den Balearen, im Baskenland und Galicien.

Unsere Kompetenzzentren

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.