Registerummeldung | Immobilienkauf Spanien
Nach einer Immobilienübertragung müssen die entsprechenden Registerummeldungen vorgenommen werden, beispielsweise im Eigentumsregister. Nachdem die Steuern ordnungsgemäß abgeführt worden sind, kann die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuchamt erfolgen. Nach Antragstellung kann dieser Vorgang zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten erfordern, was insbesondere davon abhängig ist, wann und wo der Antrag gestellt wird. Während der Antrag bei den Grundbuchämtern von Palma in der Regel innerhalb eines Monats bearbeitet wird, kann die Bearbeitungszeit bei den übrigen Gemeinden auch schon mal etwas länger dauern. Weiter ist die Ummeldung bei der Gemeinde und beim Katasteramt vorzunehmen. In den meisten Fällen ist beim Erwerb einer Bestandsimmobilie auch die Ummeldung bei Versorgungsunternehmen von Strom, Gas und Wasser erforderlich.