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Die Wegzugsbesteuerung – warum Deutschland unternehmerische Mobilität blockiert

Es ist höchste Zeit für eine Reform der Wegzugsbesteuerung.

In einer Welt, in der unternehmerische Entscheidungen längst global getroffen werden, wirkt die deutsche Wegzugsbesteuerung wie ein steuerpolitischer Fossilfund. Wer Deutschland verlässt – sei es aus strategischen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen – wird nicht verabschiedet, sondern veranlagt. Ohne Verkauf, ohne Liquidität, ohne realen Gewinn.

Was passiert? § 6 AStG fingiert bei mehr als 1 Prozent Beteiligung einen Veräußerungsgewinn – und besteuert diesen sofort. Obwohl kein Euro geflossen ist. Das widerspricht dem Realisationsprinzip. Und es widerspricht dem gesunden Menschenverstand.

Prof. Dr. Wolfgang Schön – einer der führenden Steuerrechtler Europas und Direktor am Max-Planck-Institut in München – bringt es auf den Punkt: „Die Verlagerung des Wohnsitzes ist kein ökonomisches Realisationsereignis. Die Fiktion eines Veräußerungsgewinns führt zu einer Besteuerung von Substanz ohne Gegenleistung.“

Noch gravierender: Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Grundfreiheiten der EU. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) garantiert jedem Bürger die freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der Union – ohne steuerliche Sanktionen. Und doch ist genau das Realität. Ein fiktiver Steuerzugriff nur deshalb, weil jemand sein Leben international ausrichtet. Das ist nicht europäisch. Das ist nicht modern. Das ist ein versteckter Austrittszoll.

Es geht nicht um Steuerflucht – es geht um Lebensentscheidungen

Die unternehmerische Mobilität ist kein Missbrauch. Sie ist ein Grundrecht. Und genau das wird durch die gegenwärtige Gesetzeslage unter Generalverdacht gestellt. Was wir brauchen, ist kein Misstrauenssystem – sondern ein steuerliches Umfeld, das Mobilität rechtssicher und planbar macht.

Mein Fazit

Die Wegzugsbesteuerung in ihrer jetzigen Form ist kein Schutzmechanismus – sie ist eine Abschottung durch die steuerliche Hintertür. Wer Mobilität bestraft, verliert Vertrauen, Gestaltungskraft und unternehmerisches Potential.

Wir brauchen eine Neuausrichtung. Steuerpolitik muss Freiheit sichern, nicht einschränken. Europa darf kein Sperrgebiet für unternehmerische Lebensmodelle werden. Aktuell preist die EU den gemeinsamen Markt stets als große Errungenschaft. Aber in der Realität ist er verbeamtetes Stückwerk.

Der ausführliche Beitrag finden Sie in unseren Willi-pedia News

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