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Showdown zur Wegzugsbesteuerung: Neues EuGH-Verfahren

Die deutsche Steuermauer: Droht das Aus für starre Ratenmodelle?

Erstveröffentlichung: 01. Oktober 2025

Illustration Klage EugH Wegzugssteuer

Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist in den Fokus des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gerückt – durch ein Vorabentscheidungsersuchen C‑430/25 („Gena“) des Verwaltungsgerichts in Polen (Wojewódzki Sąd Administracyjny). Mit Beschluss vom 29. 05. 2025 hat das Wojewódzki Sąd Administracyjny den EuGH angerufen und damit die unionsrechtliche Messlatte für Exit‑Tax‑Regime neu aufgestellt.

Im Zentrum stehen drei Punkte mit unmittelbarer Relevanz für Deutschland:

  • Erstens, ob Wertsteigerungen, die vor dem Zuzug in den Wegzugsstaat entstanden sind, erfasst werden dürfen;
  • zweitens, ob stille Lasten unberücksichtigt bleiben können;
  • und drittens – besonders brisant für § 6 AStG – ob eine befristete Ratenzahlung (in Polen maximal fünf Jahre, in Deutschland sieben Jahre) ausreicht oder ob eine dauerhafte, zinslose Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung unionsrechtlich geboten ist.

Seit dem 1. Januar 2022 wurde in Deutschland die frühere Ewigkeitsstundung für EU/EWR‑Fälle abgeschafft; übrig blieben Sofortzahlung, sieben Jahresraten oder die temporäre Stundung bei Rückkehr. Genau hier könnte „Gena“ zum Gamechanger werden: Die EuGH‑Linie (u. a. „Wächtler“) spricht dafür, Eingriffe in die Freizügigkeit nur mit milderen, gleich geeigneten Mitteln zu rechtfertigen – sprich: Stundung bis zur Realisation, zinslos und ohne pauschale Sicherheitsleistungen.

Für Unternehmen, Unternehmer:innen und vermögende Privatpersonen mit internationalen Beteiligungen (≥ 1 % i. S. d. § 17 EStG) bedeutet das: Jetzt strukturiert vorbauen, Werte und Strukturen dokumentieren, vorrangig die dauerhafte zinslose Stundung beantragen (hilfsweise Raten) und bei Ablehnung Rechtsbehelfe inklusive AdV sichern. Wer tiefer einsteigen möchte, findet weitere Hintergründe in unserer Willi-pedia News ergänzend verweisen wir auf unsere Willi-pedia‑Beiträge zu Mobilität und internationalem Steuerrecht.

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