Wegzug mit Folgen: Wie Deutschland Ihr Vermögen auch im Ausland besteuert
Erstveröffentlichung: 06. April 2025
Deutschland zu verlassen, ist leichter gesagt als getan – zumindest steuerlich betrachtet. Häufig konzentrieren sich Unternehmen und vermögende Privatpersonen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten, primär auf die sogenannte Wegzugsteuer. Doch Vorsicht: Ein relevanter Bereich, der oft übersehen wird, ist die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Wohnsitz im Ausland? Viele glauben, dass mit dem Verlassen Deutschlands auch die deutsche Steuerpflicht automatisch endet. Tatsächlich aber hält das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz einige Überraschungen bereit.
Was bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht konkret?
Hat entweder der Erblasser/Schenker oder der Erwerber zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbfalls einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, greift die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht. Diese umfasst nicht nur das in Deutschland befindliche Vermögen, sondern sämtliche weltweiten Vermögenswerte. Daher könnte ein Erwerber, der weiterhin in Deutschland lebt, sogar Vermögen versteuern müssen, das der Erblasser bereits vor Jahrzehnten mit ins Ausland genommen hat.
Die Steuerfalle: erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
Ein besonders kritischer Punkt ist die sogenannte „erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht“. Deutsche Staatsangehörige, die ins Ausland ziehen, sind noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug von dieser Regel betroffen, sofern sie zuvor einen inländischen Wohnsitz hatten. Selbst ein kurzzeitig angemeldeter Zweitwohnsitz in Deutschland kann diese erweiterte Steuerpflicht erneut auslösen, sodass auch nach Jahrzehnten des Auslandsaufenthalts das weltweite Vermögen der deutschen Steuerpflicht unterliegt.
Beschränkte Steuerpflicht: Gefahr lauert auch bei Inlandsvermögen
Auch wenn keiner der Beteiligten mehr in Deutschland lebt, kann dennoch deutsches Vermögen betroffen sein. Die sogenannte beschränkte Steuerpflicht gilt insbesondere für Immobilien und Beteiligungen an deutschen Unternehmen ab einer Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent. Dies führt oft zu einer Doppelbesteuerung, da neben der deutschen auch eine Steuerpflicht im Wohnsitzland entsteht.
Vorsicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer – erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Wer sich in einem Niedrigsteuerland niederlässt, ist sogar bis zu zehn Jahre lang in Deutschland erweitert beschränkt steuerpflichtig. Das betrifft vor allem beliebte Steuerdestinationen wie:
Vereinigte Arabische Emirate (Dubai)
Monaco
Schweiz (bestimmte Kantone)
Portugal (NHR-Regime)
Spanien (Lex Beckham)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu zuletzt klarere Regeln definiert: Besonders kritische Systeme wie die britische „remittance-base taxation“, Pauschalbesteuerungen in der Schweiz oder das NHR-Regime in Portugal können schnell zu einer unerwünschten Steuerpflicht in Deutschland führen. Das aktuelle BFH-Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 37/21) verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung bei solchen Steuervorteilen ist.
Komplexität der Wohnsitzfragen
Die steuerliche Ansässigkeit kann zwischen Ländern unterschiedlich interpretiert werden. Während Deutschland häufig persönliche Bindungen (Familienwohnsitz) stärker gewichtet, legen viele andere Staaten den Schwerpunkt auf wirtschaftliche Faktoren. Gerade bei temporären Auslandsaufenthalten, beispielsweise im Studium oder bei Zweitwohnsitzen, können hier ungewollt Steuerfallen entstehen. Insbesondere Studenten und Personen mit Ferienimmobilien in Deutschland sollten sich bewusst sein, dass bereits geringe Anknüpfungspunkte in Deutschland eine Steuerpflicht begründen könnten.
Praxisempfehlungen für Unternehmer und Privatpersonen:
Frühzeitige Planung: Steuerliche Aspekte unbedingt vor dem Wegzug klären um internationale Steuerfallen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wohnsitzgestaltung: Klare Strukturierung des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts zur Vermeidung unbeabsichtigter steuerlicher Anknüpfungspunkte.
Gerade vermögende Privatpersonen und Unternehmer profitieren enorm von einer klaren, vorausschauenden Steuerplanung – für langfristige Sicherheit und nachhaltige Vermögensentwicklung.