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Neue Informationserklärung

Zumindest für das Geschäftsjahr 2018 muss das Formular im Programm D2 manuell ausgefüllt werden

15. Juni 2019

Mit Erlass vom 22. Mai 2019, durch die Hauptabteilung für Registerrecht (Resolución de la Dirección General de Registros de 22 de mayo de 2019 BOEA-2019-7682), wurde beschlossen, das ab sofort ein neues „Documento sobre servicios a Terceros“ eingereicht werden muss. Mittels dieses Dokuments muss über folgendes informiert werden:

  1. Dienstleistungen die in Art. 2.1.o) des Geldwäschegesetzes aufgeführt sind; s.u. 
  2. Gemeinden und Provinzen, in denen die Operationen durchgeführt werden. 
  3. Ob Dienstleistungen an Nicht-Residenten erbracht werden.
  4. Volumen (€) und Anzahl der Operationen für jede einzelne der nachfolgend aufgeführten Operationen. 

Die zu deklarierenden Operationen sind folgende:

  • Gründung von Gesellschaften und anderen juristischen Personen.
  • Ausübung von Funktionen der Geschäftsleitung oder des Sekretärs (Nicht-Mitglied) des  Verwaltungsrates/Vorstands oder eines externen Beraters einer Gesellschaft.
  • Ausübung von Funktionen eines Gesellschafters in einem Verband oder ähnliche Funktionen.
  • Bereitstellung eines Gesellschaftssitzes, einer Geschäftsadresse oder Postanschrift oder andere ähnliche Dienstleistungen an eine Gesellschaft, einen Verband oder jedes andere juristische Instrument oder juristische Person.
  • Ausübung von Funktionen eines Treuhänders in einer Treuhandschaft (Trust) oder einem ähnlichen juristischen Instrument.
  • Ausübung von Funktionen eines Aktionärs im Auftrag von Dritten.

 

Sanktionen

Mögliche Sanktionen, wenn diese Erklärung nicht eingereicht wird:
Die Nicht-Einreichung des Formulars kann unter Anwendung des Geldwäschegesetzes sanktioniert werden, mit einer leichten Sanktion, die von einer privaten Ermahnung bis zu einer Geldstrafe in Höhe von maximal 60.000 Euro reicht. 
Anmerkung: Zumindest für das Geschäftsjahr 2018 muss das Formular im Programm D2 manuell ausgefüllt werden, da dieses nicht im A3SOC2018 enthalten ist.

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