Andalusien schafft die Vermögensteuer ab
21. September 2022Adiós, Vermögensteuer! Der Regierungsrat der andalusischen Regionalregierung hat am Dienstag, 20. September, die Abschaffung des „Impuesto sobre el Patrimonio“ per 2023 beschlossen. Damit wird Andalusien nach Madrid die zweite spanische Region sein, in der diese Steuer nicht erhoben wird. Die balearische Regierung hat klargestellt, dass für die Inseln kein ähnlicher Schritt geplant ist.
Die Zentralregierung gibt zwar den gesetzlichen Rahmen vor, doch die Regionen haben zu bestimmten Steuern Kompetenzen, darunter die Vermögensteuer. Daher gelten in Spanien je nach Region unterschiedliche Normen. Nichtresidenten können seit 2015 wählen, ob sie nach der Regelung des Staates oder jener Region besteuert werden möchten, in der sie den Großteil ihres spanischen Vermögens haben.
Die Vermögensteuer betrifft natürliche Personen und fällt bei Residenten auf das Weltvermögen an. Wer im Ausland ansässig ist, kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien steuerpflichtig werden. Auf den Balearen und in der staatlichen Regelung liegt der Mindestfreibetrag bei 700.000 Euro.
Weitere Informationen zur Vermögensteuer für deutsche Nichtresidenten finden Sie in Willipedia.
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