Auswertung der Auslandskonten
03. Juli 2019Der erste automatische Informationsaustausch von spanischen Daten zur deutschen Finanzverwaltung erfolgte im September 2017. Die auszutauschenden Informationen umfassen u. a. Kontosalden, die wirtschaftlich Berechtigten sowie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Finanzwerten.
Abgleich der Information
Wie Pressemitteilungen zu entnehmen ist, sichtet die Finanzverwaltung nun die aufgrund dieses Informationsaustauschs generierten Datensätze. Mit einer speziellen Software werden die Daten gefiltert und entsprechend der Steuernummer den richtigen Personen zugeordnet. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit den Steuerakten. Ergibt sich aus dem Abgleich, dass die Informationen aus dem Ausland bisher nicht in der Steuererklärung offengelegt wurden, wird die Finanzverwaltung den betreffenden Steuerpflichtigen anschreiben und Aufklärung fordern. Bei diesen Kontrollmechanismen werden auch die bisher noch nicht gemeldeten Daten über eine spanische S.L., mit einer evtl. Problematik der „verdeckten Gewinnausschüttung“, bekannt werden. Auf Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik haben wir schon mehrfach hingewiesen.
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