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Auswertung der Auslandskonten

Finanz­ver­wal­tung sichtet die auf­grund die­ses Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs gene­rier­ten Daten­sätze

03. Juli 2019

Der erste auto­­ma­­ti­­sche Infor­­ma­­ti­on­s­aus­­tausch von spanischen Daten zur deutschen Finanzverwaltung erfolgte im Sep­­tem­ber 2017. Die aus­­zu­­tau­­schen­­den Infor­­ma­­ti­o­­nen umfas­­sen u. a. Kon­to­­sal­­den, die wir­t­­schaf­t­­lich Berech­­ti­g­­ten sowie Zin­­sen, Divi­­den­­den und Ver­­äu­­ße­rungs­­­ge­winne aus Finan­z­wer­­ten.

Abgleich der Information

Wie Pres­se­mit­tei­lun­gen zu ent­neh­men ist, sich­tet die Finanz­ver­wal­tung nun die auf­grund die­ses Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs gene­rier­ten Daten­sätze. Mit einer speziellen Soft­ware werden die Daten gefil­tert und ent­sp­re­chend der Steue­r­num­mer den rich­ti­gen Per­so­nen zuge­ord­net. Ansch­lie­ßend erfolgt ein Abg­leich mit den Steu­er­ak­ten. Ergibt sich aus dem Abg­leich, dass die Infor­ma­tio­nen aus dem Aus­land bis­her nicht in der Steue­r­er­klär­ung offen­ge­legt wur­den, wird die Finanz­ver­wal­tung den betref­fen­den Steu­erpf­lich­ti­gen anschreiben und Aufklärung for­dern. Bei diesen Kontrollmechanismen werden auch die bisher noch nicht gemeldeten Daten über eine spanische S.L., mit einer evtl. Problematik der „verdeckten Gewinnausschüttung“, bekannt werden. Auf Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik haben wir schon mehrfach hingewiesen.

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