EU-Kommission: Spanien diskriminiert ausländische Vermieter
05. November 2019Die EU-Kommission hat Spanien offiziell aufgefordert, die diskriminierende Behandlung ausländischer Immobilieneigentümer zu beenden. Residenten können bei der Vermietung von Wohnraum eine 60-prozentige Reduzierung der Bemessungsgrundlage beanspruchen, was die Steuerlast zum Teil dramatisch absenkt. Nichtresidenten bleibt diese Möglichkeit verschlossen.
Das Steuerprivileg gilt nur für langfristige Wohnvermietung und nicht für andere Vermietungsmodalitäten wie die Ferienvermietung oder die Vermietung von Lokalen oder Parkplätzen. Bei Rentabilitätsberechnungen für die Ferienvermietung wird dieser Steuervorteil oft vergessen.
Der 60-Prozent-Bonus ist nicht der einzige Vorteil, den Residenten gegenüber Nichtresidenten genießen. So können ausländische Steuerbürger allfällige Verlustvorträge aus einer Immobilie stets nur für dasselbe Objekt anwenden. Beispiel: Wird eine spanische Immobilie mit Verlust verkauft, kann der Nichtresident diesen steuerlich nicht verwerten, da Verlustvorträge nicht auf andere Immobilien übertragbar sind.
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