Skip to main content Skip to page footer

Urteil des EuGH: Modelo 720 ist mit EU-Recht nicht vereinbar

Das heute ergangene Urteil ändert momentan nicht die bestehende Erklärungspflicht

27. Januar 2022

Mit dem heute ergangenen Urteil C-788/19 erklärt der Europäische Gerichtshof die Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ für EU-rechtswidrig. Das ändert im Moment nichts an der bestehenden Erklärungspflicht, wird aber nach unserer Einschätzung zu einer Modifizierung der vom Urteil hart kritisierten Strafbestimmungen führen.

Die konkreten Folgen im Moment sind die folgenden:

  • Das Finanzamt kann die im Gesetz vorgesehenen Strafen nicht anwenden
  • Bereits verhängte Strafen müssen annulliert werden
  • Für Vermögenswerte, die nachweislich zu einem verjährten Zeitpunkt erworben wurden, kann keine Steuer eingehoben werden

Das Modelo 720 verpflichtet spanische Residenten zur detaillierten Offenlegung ihres Auslandsvermögens. Die Informationserklärung wurde 2012 unmittelbar nach einer Steueramnestie eingeführt, um die spanischen Steuerbürger unter Androhung strengster Strafen zu zwingen, ihre im Ausland befindlichen und vielfach dem Fiskus unbekannten Vermögenswerte bekanntzugeben. 

 

Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen

Vertrauen und qualitativ hochwertige Leistungen gehören für
uns zusammen wie die Mona Lisa und ihr Lächeln.
Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen / Events

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder