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Modelo720: EuGH-Urteil, Reaktion der Regierung und Handlungsempfehlungen

Mit dem Urteil C-788/19 erklärt der Europäische Gerichtshof die Auslandsvermögenserklärung für EU-rechtswidrig.

Leiter der Abteilung Residenten Thomas Fitzner

Mit dem Urteil C-788/19 erklärt der Europäische Gerichtshof die Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ für EU-rechtswidrig. Das ändert nichts an der bestehenden Erklärungspflicht, wird aber nach Äußerungen der Regierung zu einer Modifizierung der vom Urteil hart kritisierten Strafbestimmungen führen.

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03. Februar 2022

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