Das Modelo 720 kann immer noch teuer werden
22. März 2023Bekanntlich hat Spanien im vergangenen Jahr dem Druck der EU nachgegeben und aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die exorbitanten Strafregelungen der Auslandsvermögenserklärung entschärft. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Verpflichtung auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Während eine verspätete Einreichung des „Modelo 720“ oder eine Berichtigung von Fehlern in einer bereits eingereichten Erklärung milde Strafen zur Folge hat, kann es immer noch teuer kommen, wenn man wegen falscher oder unterlassener Erklärungen erwischt wird.
Das „Modelo 720“ verpflichtet natürliche UND juristische Personen mit steuerlichem Sitz in Spanien zu einer jährlichen Offenlegung des Auslandsvermögens. Die Abfrage ist wesentlich detailreicher als in der Vermögensteuererklärung und kann einen erheblichen Bearbeitungsaufwand auslösen. Dazu kommt, dass viele spanische Steuerbüros Probleme mit der Beurteilung fremdsprachiger Dokumentation sowie ausländischer Gesellschaftsstrukturen und Finanzprodukte haben. Daher haben viele Steuerpflichtige entschieden, das Risiko einzugehen und die Erklärung nicht einzureichen.
Vorschriften des allgemeinen Steuergesetzes bergen immer noch einiges an Sprengstoff
Das ist und bleibt trotz der Gesetzesänderung ein Spiel mit dem Feuer. Obwohl die potenziell existenzvernichtenden Strafen der ursprünglichen Regelung außer Kraft gesetzt wurden, können die nunmehr geltenden Vorschriften des allgemeinen Steuergesetzes immer noch einiges an Sprengstoff bergen. Diese in Artikel 199 Ley General Tributaria dargelegten Normen sind relativ komplex und können je nach Einzelfall zu stark unterschiedlichen Strafbeträgen führen, sodass sich keine pauschalen Aussagen treffen lassen.
Beispiel: Ein Bankkonto ist anzugeben. Das Modelo 720 verlangt die folgenden nicht quantifizierten Daten 1) vollständige Gesellschaftsbezeichnung der Bank, 2) komplette Identifizierung des Kontos, 3) taggenaues Eröffnungsdatum, 4) ggfs. taggenaues Datum der Schließung. Jeder Fehler bei einem dieser Daten bzw. Datensätze schlägt mit 200 Euro zu Buche. Die Strafen für quantifizierte Daten hingegen hängen von der Differenz zwischen dem korrekten und dem inkorrekten Betrag ab. Beträgt die Abweichung 10 %, so werden 0,5 % der korrekten Summe fällig. An der Spitze der Tabelle stehen Abweichungen von mehr als 75 %, hier beträgt die Strafe 2 % der korrekten Summe. Eine Nichterklärung bedingt eine Abweichung von 100 %, somit generell 2 % Strafe. Die Mindeststrafe beträgt in jedem Fall 500 Euro. Nachdem bei einem Bankkonto zwei Beträge angegeben werden müssen – Saldo per 31.12. sowie mittlerer Saldo des letzten Quartals – kann sich die Strafe entsprechend erhöhen.
Die Gesamtstrafe kann gemindert werden
Die gute Nachricht: Die Gesamtstrafe kann gemindert werden, wenn der Ertappte keinen Widerspruch einlegt (minus 30 %) und die Strafe fristgerecht einzahlt (weitere 40 % Ermäßigung). Die schlechte Nachricht: Bei Bankkonten sind auch jene anzugeben, für die eine Zeichnungsberechtigung besteht (z.B. Firmenkonten im Ausland). Und anzugeben sind jeweils die Gesamtbeträge, auch bei gemeinsamen Konten bzw. anderen gemeinsam gehaltenen Vermögenswerten. Wer beispielsweise 1 % an einer Firma hält, die 1 Million wert ist, trägt nicht den Betrag von 10.000 Euro ein sondern die gesamte Million.
Die PlattesGroup empfiehlt grundsätzlich, keine unnötigen Risiken einzugehen und alle Verpflichtungen gegenüber dem spanischen Finanzamt mit größter Sorgfalt und gemäß der geltenden Gesetze zu erfüllen. Die Einreichungsfrist für das Modelo 720 des Jahres 2022 endet am 31. März.