Frohe Botschaft: Dem Modelo 720 geht es an den Kragen!
24. Dezember 2019Über dieses „Weihnachtsgeschenk“ wird sich Spanien nicht freuen: Die Europäische Kommission hat gestern, am 23. Dezember 2019, bekanntgegeben, dass sie wegen der umstrittenen Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ vor Gericht geht. Die beiden Hauptargumente: ein vollkommen überzogenes Strafregime und die Aushebelung der üblichen Verjährungsnormen. Damit würde diese Informationserklärung, die für das Steuerjahr 2012 erstmals eingereicht werden musste, die von der EU garantierten Freiheiten für den Personen- und Kapitalverkehr einschränken.
Die Kommission gesteht zwar zu, dass für die Bekämpfung der Korruption und Steuerhinterziehung drastische Maßnahmen angemessen erscheinen. Doch Spanien habe mit den Regelungen des Modelo 720 kilometerweit übers Ziel geschossen. Die Erklärung verlangt die Offenlegung von Auslandsvermögen ab einem Gesamtsaldo von jeweils 50.000 Euro in drei Vermögenskategorien. Die spanische Steuerbehörde berichtet, dass seit 2013, als das Modelo 720 erstmals eingereicht werden musste, insgesamt 150 Milliarden Euro an Auslandsvermögen ans Tageslicht getreten sei.
Extrem hohe Formalstrafen
Die Kollateralschäden waren jedoch enorm. Zu den 5.000 Steuerbürgern, die seither das extrem harte Strafregime zu spüren bekommen haben, gehörte ein Pensionist namens Manuel Molina aus Granada. Er teilte dem Finanzamt via Modelo 720 mit, dass er 340.000 Euro in der Schweiz habe. Das Problem: Wie viele andere erfuhr er zu spät von der neuen Verpflichtung und deklarierte außerhalb der Frist. Und obwohl das Geld aus einem Verkauf vor 20 Jahren stammte, machte die Strafe für diese simple Fristversäumnis 442.000 Euro aus.Denn zu den extrem hohen Formalstrafen (5.000 Euro für jeden Datensatz bei einer späten oder unvollständigen oder fehlerhaften Erklärung) kommt eine nachträgliche Besteuerung des deklarierten Eigentums als Vermögensgewinn in der Einkommensteuer. Plus Strafen plus Zinsen.
Der Fall Molina
Spätestens mit der finanziellen Vernichtung eines Rentners wegen eines schlichten Formfehlers setzte sich Hacienda tief in die Nesseln. Bei einer Anhörung in Brüssel hatten die Vertreter Spaniens den EU-Experten noch versichert, das Strafregime werde in der Praxis nicht so heiß gegessen wie gekocht. Der Fall Molina hat das enorme Schadenspotenzial des Modelo 720 demonstriert. Mittlerweile sieht nach den Erfahrungen von European Accounting die Praxis so aus, dass die Steuerbehörde für späte Erklärungen nur noch die Formalstrafen verhängt, und oft nicht einmal die, in Erwartung einer nun unvermeidlich scheinenden Gesetzesänderung.
Wenn die Richtlinien endlich humanisiert werden, ginge damit nicht nur für die Erklärungspflichtigen ein Albtraum zu Ende, sondern auch für deren Berater. Das Bewusstsein, dass der kleinste Fehler, die kleinste Unachtsamkeit die finanzielle Existenz eines Mandanten gefährden kann, hat auch die Lebensqualität der Bearbeiter beeinträchtigt. Wir können also gemeinsam feiern. Frohes Fest!
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